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Politische Gremien und Ortsvorsteher



Zusammenarbeit von Verwaltung und Politik

 

Das Recht der Gemeinden konkretisiert die Niedersächsische Gemeindeordnung (NGO). Sie regelt innerhalb der Kommunen auch die Rechtsstellung, Zusammensetzung und Aufgaben von Gremien und Organen. Ziel ist unter anderem eine klare Verantwortungsabgrenzung zwischen Politik und Verwaltung.

   
Rat - Sitzverteilung 03-2010 ohne Beschriftung


Rat

Der Rat ist das oberste entscheidungsberechtigte Organ der Stadt Papenburg und für wichtige und weitreichende Entscheidungen zuständig.Er besteht aus dem Bürgermeister und 38 weiteren Ratsmitgliedern und tagt in der Regel 4x jährlich in nichtöffentlicher / öffentlicher Sitzung.

   
Rat - Sitzverteilung 03-2010 ohne Beschriftung

Fachausschüsse

Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse kann der Rat aus seiner Mitte Ausschüsse bilden. Welche er bildet und wie viele Mitglieder sie haben, regelt die NGO nicht abschließend. Weitere Ausschüsse sind nach Spezialgesetzen zu bilden (z.B. Schulausschuss ...).

   
VA - Sitzungsverteilung 03-2010 ohne Beschriftung


Verwaltungsausschuss


Der VA ist nach dem Rat das zweithöchste entscheidungs-berechtigte Organ der Stadt. Er besteht aus dem Bürger-meister, 10 weiteren stimmberechtigten Ratsmitgliedern (Beigeordneten) sowie in beratender Funktion 1 zusätzlichen Ratsmitglied und den beiden Wahlbeamten der Stadt (dem Ersten Stadtrat und Stadtbaurat). Er tagt ca. 14-tägig nichtöffentlich.
   
VA - Sitzungsverteilung 03-2010 ohne Beschriftung

Ortsrat Aschendorf

Die Hauptsatzung der Stadt bestimmt für den Stadtteil Aschendorf, dass er eine Ortschaft mit Ortsrat und Orts- bürgermeister bildet. Aufgabe des Ortsrates ist es, die Belange der Ortschaft zu wahren und auf ihre gedeihliche Entwicklung hinzuwirken. Der Ortsbürgermeister übernimmt Hilfsfunktionen für die Gemeindeverwaltung.

   
VA - Sitzungsverteilung 03-2010 ohne Beschriftung

Ortsvorsteher Herbrum, Nenndorf und Tunxdorf

Die Hauptsatzung der Stadt bestimmt, dass die Stadtteile der früheren Gemeinden Herbrum, Tunxdorf und Nenndorf jeweils eine Ortschaft mit Ortsvorsteher bilden.
Die Ortsvorsteher bringen gegenüber den Organen der Gemeinde die Belange ihrer Ortschaft zur Geltung und erfüllen Hilfsfunktionen für die Gemeindeverwaltung.

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