
Wenn die Stadt Papenburg einen Bauleitplan aufstellt, haben Sie als Bürger Gelegenheit, sich am Verfahren zu beteiligen. Sie können bereits in der „frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung“ eine Stellungnahme abgeben. In diesem Verfahrensstadium werden Sie über die Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen für ein Konzept und über voraussichtliche Auswirkungen informiert. Hierzu können Sie Anregungen einreichen, die bei der Planung berücksichtigt werden sollen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wird dann der Bauleitplan mit der Begründung, Umweltbericht und ggf. weiteren Gutachten für einen Monat offen gelegt. Sie können die Planung einsehen und innerhalb der angegebenen Frist eine Stellungnahme abgeben. Für den Bauleitplan relevante Stellungnahmen werden dann dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.