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		<title>Stadt Papenburg - Bekanntmachungen</title>
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			<title>Stadt Papenburg - Bekanntmachungen</title>
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			<title>Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren der Stadt Papenburg</title>
			<description>Die Stadt Papenburg bittet um die Einreichung von Interessenbekundungen zur Schließung der bestehenden Versorgungslücken mit Breitbandanschlüssen. 

1. Kommunale Gebietskörperschaft

1.1. Name, Adresse, Kontaktstelle

Stadt Papenburg
Hauptkanal rechts 68/69
26871 Papenburg

Abteilung: Fachbereich Tiefbau

1.2. Verfahrensgegenstand/Gegenstand des öffentlichen Interesses

Schaffung einer zuverlässigen, erschwinglichen, hochwertigen und zukunftssichernden Breitbandinfrastruktur für die mit Breitband unterversorgten Ortschaften und ländlichen Siedlungsbereiche der Stadt Papenburg, Ortsteil Aschendorfer-Moor.

2. Gegenstand der Dienstleistung

2.1. Bezeichnung des Auftrages durch den Auftraggeber

Die Stadt Papenburg bittet um die Einreichung von Interessenbekundungen zur Schließung der bestehenden Versorgungslücken mit Breitbandanschlüssen.

Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren in Anlehnung an § 7 Abs. 2 BHO und keine Vorabinformation im Sinne der Richtlinie 18/2004/EG:
Freiwillige Bekanntmachung zum Zwecke der Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung; nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechts.
Es ist vorgesehen, die im Interessenbekundungsverfahren eingereichten Konzepte und Vorschläge auszuwerten und als Informationsgrundlage für die erforderliche politische Entscheidung zu nutzen. Die Interessenten werden über die Ergebnisse des Verfahrens unterrichtet.
Die Stadt Papenburg behält sich eine Vergabe vor.

Ich bitte um Abgabe eines entsprechenden Angebotes für den Ortsteil Aschendorfer-Moor:


    
        
            Ortschaft
            Einwohner
            
            Haushalte
            
            Betriebe
            
        
        
            Aschendorfer Moor
            
            752
            
            366
            
            63
            
        
    

  
Bei der Angebotserstellung ist es evtl. sinnvoll, Ortschaften zusammen zu fassen. Sollte dies der Fall sein, ist dies bei den jeweiligen Angeboten zu vermerken. 

2.2. Kurze Beschreibung der Art und Menge oder des Wertes der Dienstleistung

Installation bzw. Ausbau einer leitungsgebundenen und/oder nicht leitungsgebundenen Breitbandinfrastruktur nach Richtlinie Breitbandversorgung (RdErl. d. Nds. ML v. 26.06.2009, VORIS 78350) im Jahr 2010/2011 für die mit Breitband unterversorgten Ortschaften und ländlichen Siedlungsbereiche der Stadt Papenburg als Netzbetreiber und/ oder Dienstanbieter von Breitbandzugängen. 

Eine Übertragungsgeschwindigkeit von mindestens 2 MBit/s Downstream ist zu gewährleisten; höhere Übertragungsgeschwindigkeiten sind ausdrücklich gewünscht. Die Abgabe von Interessenbekundungen für möglichst alle unterversorgten Ortschaften insbesondere der besonders ländlich geprägten Siedlungsbereiche ist erwünscht. Die Breitbanddatenübertragung sollte so beschaffen sein, dass sie zuverlässig, erschwinglich und leistungsstark wie auch nachhaltig ist.

Zur Gewährleistung der Zukunftsfähigkeit ist entsprechend der Breitbandstrategie der Bundesregierung mittelfristig eine Ertüchtigung der Anschlüsse auf 50 Mbit/s wünschenswert.

Bei der Interessenbekundung hat der Anbieter die technische Lösung darzustellen und Angaben zu der Wirtschaftlichkeit des Projektes zu machen. Hierzu zählen je Ortschaft oder Teilprojekt u.a. Angaben zu den Investitionskosten oder auch zu den erwarteten laufenden Einnahmen. In diesem Zusammenhang sind auch die prognostizierte Zahl von Neuanschlüssen sowie die Tarifmodelle anzugeben. Dabei ist in einem Zeitplan mitzuteilen, mit wie vielen Neuanschlüssen 12 Monate nach einer Inbetriebnahme des Netzes insgesamt gerechnet wird.

Ergibt sich für den Anbieter ein Fehlbetrag zwischen den Investitionskosten und der Wirtschaftlichkeitsschwelle, stellt das Vorhabengebiet eine finanzielle Förderung der Wirtschaftlichkeitslücke in Aussicht. Fördermittel sollen nach Maßgabe der Bestimmungen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Breitbandversorgung des ländlichen Raums, RdErl. d. ML in der jeweils gültigen Fassung zur Verfügung gestellt werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Änderungen des GAK-Rahmenplanes 2010-2013: Grundsätze für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung, Teil B: Breitbandversorgung ländlicher Räume, eine Neufassung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Breitbandversorgung des ländlichen Raums erforderlich machte. 
Die Richtlinie setzt die Änderungen des GAK-Rahmenplanes um. Explizit hingewiesen wird in diesem Zusammenhang auf die nachfolgend aufgeführten Änderungen:

1) Die Festlegung der Untergrenze für eine Grundversorgung auf 2 MBit/s

2) Die Anhebung der Ausgaben für die Wirtschaftlichkeitslücke von 200.000 € auf 500.000 € 
bei gleichzeitiger Begrenzung auf einen Höchstzuschuss von 250.000 € pro Einzelvorhaben.

Die Stadt Papenburg behält sich eine seperate Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens vor.

Ein Aufwendungsersatz kann nicht gewährt werden.

Die Unterlagen sind schriftlich in 2-facher Ausfertigung und in digitaler Form vorzulegen.

Die Maßnahme soll möglichst zügig umgesetzt werden. Die Anbieter haben darzustellen, in welchem Zeitraum die Maßnahme umgesetzt werden kann.
Sonstige Informationen

Die Interessenten haben alle relevanten Informationen, die für die Beurteilung im Rahmen des 
nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens maßgeblich sein können, mit anzugeben. Hierzu 
gehören u.a. die Übersichtspläne der Vorhaben sowie jeweils eine Beschreibung der technischen
Lösung.

Weitere Informationen können auf Anforderung bereitgestellt werden. Die Verwendung ist ausschließlich zur Angebotserstellung im Rahmen dieses Verfahrens erlaubt.

4. Weiteres Verfahren

4.1. Auswahlverfahren

Ausschlaggebend für eine Auswahl sind neben der Einhaltung der genannten Anforderungen weitere qualitative Merkmale der Angebote wie etwa

· ein Befähigungsnachweis (ggf. mit Referenzschreiben)
· Angaben über die Verfügbarkeitsgarantie und Ausfallsicherheit
· Angaben zu Mindestbandbreiten am Netzknoten
· Angaben zu voraussichtlichem Endkundentarif und Billing

4.2. Fristende für die Einreichung der Interessenbekundungen

Das Fristende für die Einreichung von Interessenbekundungen ist der 2. Oktober 2010.

Stadt Papenburg, den 2. September 2010
gez. Bechtluft
Bürgermeister</description>
			<link>http://papenburg.conne.net/ccms2/index.php?m=&amp;hid=146&amp;bid=1179#beitrag-1179</link>
			<pubDate>Wed, 09 Dec 2009 02:00:00 GMT +0100</pubDate>
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