

Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG)
Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln.
Wer das 14. Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Papenburg hat, kann den Fischereischein beim Bürgerbüro beantragen, wenn
Die Beantragung muss persönlich erfolgen.
Die in der ehemaligen UdSSR erworbenen Jäger-/Angler-Mitgliedsausweise erfüllen nicht die Voraussetzung des Fischereigesetzes zur Ausstellung eines Fischereischeines.
Die Gebühr beträgt 35,00 €.
Eine Ersatzausstellung kostet 15,00 €.