

Fahrerlaubnisverordnung
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Ersterteilung oder Erweiterung der Fahrerlaubnis
Damit Sie zu einer Führerscheinprüfung zugelassen werden, müssen Sie einen Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis stellen. Hierzu werden Sie auch von Ihrem Fahrlehrer aufgefordert.
Die Anträge auf (Erst-)Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis erhalten Sie in Ihrer Fahrschule oder im Bürgerbüro. Die ausgefüllten und vollständigen Anträge werden im Bürgerbüro angenommen und zum Landkreis Emsland in Meppen weitergeleitet.
In der Regel übernimmt die Fahrschule das Ausfüllen und Einreichen des Antrages, so dass Sie lediglich die erforderlichen Unterlagen der Fahrschule vorlegen müssen.
Verlängerung der Fahrerlaubnis
Die ehemalige Klasse zwei, jetzt Klasse C und D, muss alle fünf Jahre neu mit haus- und augenärztlichen Bescheinigungen verlängert werden. Diese Verlängerung können Sie direkt im Bürgerbüro beantragen. Die Verlängerung kann ca. vier Wochen dauern, bitte beantragen Sie daher die Verlängerung rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit. Bei Inhabern der alten Klasse zwei gilt diese Regelung erst ab dem 50. Lebensjahr.
Ersatzführerschein
Sollte Ihr Führerschein verloren oder gestohlen worden sein, wenden Sie sich bitte an die Führerscheinstelle des Landkreises Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen.
Für einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor bis 25 km/h (Mofas; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein) wird keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung verlangt.
Informationen über die Führerscheinklassen und Fahrerlaubnisse erhalten Sie bei Ihrer Fahrschule oder bei der Führerscheinstelle in Meppen, Telefon 05931 440.
| Erstantrag ohne Probezeit (Klassen M, T, L) | 42,60 € |
| Erstantrag mit Probezeit | 43,40 € |
| Erweiterungsantrag ohne Probezeit | 42,60 € |
| Verlängerung der Fahrerlaubnis (C und D) | 42,60 € |