Straßenreinigung
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Straßengesetz
Straßenreinigungssatzung der Stadt Papenburg
Verordnung über Art, Maß und Ausdehnung der Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Papenburg
Leistungsbeschreibung
Nach dem niedersächsischen Straßengesetz sind die Kommunen verpflichtet, die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage zu reinigen. Dazu gehört u. a. auch das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der gefährlichen Fahrbahnstellen mit nicht unbedeutendem Verkehr bei Glätte.
Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung und des Winterdienstes ergeben sich aus der Straßenreinigungssatzung der Stadt Papenburg sowie aus der Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Papenburg.
Was sollte ich noch wissen?
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Stadtgebiet wird die Fahrbahn- und Gossenreinigung durch von der Stadt beauftragte Unternehmen für die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, die in einem besonderen vom Rat zu beschließenden Straßenverzeichnis aufgeführt sind, maschinell durchgeführt.
Die Reinigungspflicht der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke oder der ihnen gleichgestellten Personen erstreckt sich,
- soweit die Stadt die Reinigung gemäß dem oben genannten Straßenverzeichnis durchführt, auf die Geh- und Radwege
- bei den nicht im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen, Wege und Plätzen auch auf die Fahrbahnen einschl. Gossen und Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen bis zur Straßenmitte, bei Eckgrundstücken bis zum Kreuzungspunkt der Mittellinien der Fahrbahnen, jedoch auf die ganze Straßenbreite einschl. der Kreuzungs- und Einmündungsbereiche, soweit die Reinigungspflicht nur für Grundstückseigentümer auf einer Straßenseite besteht.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Straßenreinigung erhebt die Stadt Papenburg von den Eigentümern der an die zu reinigenden Straßen angrenzenden Grundstücke Gebühren nach einer besonderen Gebührenordnung.
Die Straßenreinigungsgebühr berechnet sich nach dem Frontmetermaßstab des an die Straße grenzenden Grundstückes.
Sie beträgt derzeit 0,95 € je Meter Straßenfront pro Jahr.
Siehe auch
Zuständige Organisationseinheiten
Hauptansprechperson
Rathaus (Zimmer 66)
Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Tel:
04961 82266
Fax:
04961 82234
E-Mail:
Ihre Ansprechpersonen für die Dienstleistung "Straßenreinigung"
Fachdienst Steuern / Abgaben
Rathaus (Zimmer 23)
Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Tel:
04961 82223
Fax:
04961 82315
E-Mail:
Rathaus (Zimmer 66)
Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Tel:
04961 82343
Fax:
04961 82234
E-Mail:
Fachdienst Steuern / Abgaben
Rathaus (Zimmer 22)
Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Tel:
04961 82222
Fax:
04961 82315
E-Mail: