

Unterhalb der Ebenen Verwaltungsvorstand (Bürgermeister / Dezernenten) und Stabsstellen- oder Fachbereichsleitung ist der Fachdienstleiter / die Fachdienstleiterin verantwortlich für seinen / ihren Fachdienst.
Zur Leitungsaufgabe gehört dabei neben der Verantwortung für die Durchführung der fachlichen Aufgaben auch die für den Einsatz von Personal und Ressourcen innerhalb des Fachdienstes (im Rahmen der strategischen Vorgaben von Politik, Verwaltungsführung und der Stabsstellen- bzw. Fachbereichsleitung).