

Das Standesamt Papenburg stellt Geburtsurkunden für Personen aus, die in Papenburg oder den Ortsteilen Aschendorf, Bokel, Herbrum und Tunxdorf-Nenndorf geboren sind.
Die persönlichen Daten der Personenstandsbücher unterliegen dem erhöhten Datenschutz. Gemäß § 61 Personenstandsgesetz können Urkundenerteilungen und Auskünfte nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern (bei eingetragener Lebenspartnerschaft), Vorfahren und Abkömmlingen.
Andere Personen - somit auch Geschwister, Tanten, Onkel, Neffen, Nichten - nur dann, wenn sie ein berechtigtes rechtliches Interesse nachweisen können.
Falls Sie nicht zum o. g. Kreis gehören, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel, ein Urteil o.ä. .