Führungszeugnis
Rechtsgrundlage
Bundezentralregistergesetz
Leistungsbeschreibung
Das Führungszeugnis beinhaltet alle Eintragungen von rechtskräftigen Entscheidungen deutscher Gerichte über strafrechtliche Verurteilungen. Das Führungszeugnis kann jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, im Bürgerbüro beantragen. Es wird dann beim Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
Der Antrag kann sowohl beim Haupt- als auch beim Nebenwohnsitz erfolgen. Beim Antrag muss der Geburtsname der Mutter angegeben werden.
Was sollte ich noch wissen?
Beim Antrag auf ein Führungszeugnis wird unterschieden zwischen
- Führungszeugnisauskunft an den Betroffenen (Belegart N) und
- Führungszeugnisauskunft an Behörden (Belegart 0) - hierbei sind
Verwendungszweck und Anschrift der Behörde, für die das Zeugnis benötigt wird, mit anzugeben -.
Welche Gebühren fallen an?
Das Führungszeugnis kostet 13,00 €.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis bzw. Reisepass
Siehe auch
Ihre Ansprechpersonen für die Dienstleistung "Führungszeugnis"
Rathaus (Zimmer Bürgerbüro)
Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Tel:
04961 82502
Fax:
04961 82506
E-Mail:
Rathaus (Zimmer Bürgerbüro)
Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Tel:
04961 82322
Fax:
04961 82506
E-Mail:
Verwaltungsnebenstelle Aschendorf
Bokeler Str. 26, 26871 Aschendorf
Tel:
04962 330
E-Mail:
Rathaus (Zimmer Bürgerbüro)
Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Tel:
04961 82201
Fax:
04961 82506
E-Mail:
Rathaus (Zimmer Bürgerbüro)
Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Tel:
04961 82503
Fax:
04961 82506
E-Mail: