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Bürgerservice A-Z

Baumaßnahmen (verfahrensfrei nach § 60 NBauO)

Rechtsgrundlage

§ 60 Niedersächsische Bauordnung (NBauO)

Leistungsbeschreibung

§ 60 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) bestimmt, dass für einige, meist kleinere oder geringfügige Baumaßnahmen keine Baugenehmigung erforderlich ist und auch kein Bauantrags- oder Baumitteilungsverfahren durchzuführen ist. Hierzu zählen zum Beispiel: 

  • Gebäude und Vorbauten ohne Aufenthaltsräume, Toiletten und Feuerstätten mit max. 40 cbm Bruttorauminhalt im Innenbereich bzw. 20 cbm Bruttorauminhalt im Außenbereich, wenn sie weder Verkaufs- noch Ausstellungszwecken noch dem Abstellen von Kraftfahrzeugen dienen
  • Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren mit nicht mehr als 3 m Höhe und mit nicht mehr als 9 m Gesamtlänge, außer im Außenbereich, sowie in, an oder auf Dach- oder Außenwandflächen von Gebäuden, die keine Hochhäuser sind, angebrachte Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren
  • Einfriedigungen (z.B. Grenzzäune) bis 2,00 m Höhe über der Geländeoberfläche im Innenbereich
  • Stützmauern bis 1,50 m Höhe über der Geländeoberfläche
  • Wasserbecken bis 100 cbm Beckeninhalt im Innenbereich

 sowie eine Vielzahl weiterer kleine oder geringfügige Baumaßnahmen.



Was sollte ich noch wissen?

Natürlich unterliegen auch diese Baumaßnahmen den Anforderungen an das öffentliche Baurecht und müssen somit den maßgeblichen Bauvorschriften entsprechen.

Die Lage eines Geräteschuppens kann zum Beispiel auf Ihrem Grundstück durch Festsetzungen eines Bebauungsplanes eingeschränkt sein. In Gestaltungssatzungen können Materialien oder die Farbe der Dacheindeckung und der Außenfassade vorgeschrieben sein. Auch Abstandsvorschriften sind zu beachten. Für Baudenkmale gelten überdies besondere Bestimmungen.

Eine Missachtung, eine Fehleinschätzung oder ein Verstoß können einen Rückbau oder eine Beseitigung der Baumaßnahme zur Folge haben.


Daher ist es auch gerade bei kleineren und genehmigungsfreien Baumaßnahmen sinnvoll, sich vorher bei der Bauaufsichtsbehörde genau zu informieren.



Siehe auch

Zuständige Organisationseinheiten


Ihre Ansprechpersonen für die Dienstleistung "Baumaßnahmen (verfahrensfrei nach § 60 NBauO)"

Arnemann, Ute

Fachdienst Bauaufsicht
Rathaus (Zimmer 69)
Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Tel:
04961 82269
Fax:
04961 82315
E-Mail:

Hanekamp, Helga

Fachdienst Bauaufsicht
Rathaus (Zimmer 70)
Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Tel:
04961 82270
Fax:
04961 82315
E-Mail:

Schleper, Wolfgang

Fachdienst Bauaufsicht
Rathaus (Zimmer 68)
Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Tel:
04961 82268
Fax:
04961 82315
E-Mail:

Schonebeck, Gerd

Fachdienst Bauaufsicht (Leiter/in)
Rathaus (Zimmer 71)
Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Tel:
04961 82271
Fax:
04961 82234
E-Mail:


 
 
 
 
 
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