

Baumaßnahmen bedürfen einer Baugenhmigung durch die Bauaufsichtsbehörde, soweit sich nicht aufgrund der Niedersächsichen Bauordnung (NBauO) eine Genehmgungsfreistellung für bestimmte Gebäude ergibt. Nähere Informationen dazu enthalten die u. a. weiterführenden Links auf dieser Seite. Für genehmigungspflichtige Baumaßnahmen ist vor Baubeginn eine Baugenehmigung bei der Bauaufsichtsbehörde zu beantragen.
Baumaßnahmen sind die Errichtung, die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen. Bauliche Anlagen sind mit dem Erdboden verbundene oder auf ihm ruhende, aus Bauprodukten hergestellte Anlagen. Damit unterliegen auch Gebäude der Genehmigungspflicht, die ohne Fundamente errichtet werden.
Die Bauaufsichtsbehörde prüft im Genehmigungsverfahren, ob die beantragte Baumaßnahme dem öffentlichen Baurecht entspricht.
Im sogenannten vereinfachten Baugenehmigungsverfahren für bestimmte Gebäude werden die bauordnungsrechtlichen Anforderungen nur eingeschränkt geprüft.