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Mo - Do |
08.30-12.00 und 14.00-16.00 Uhr |
| Fr | 08.30-12.30 Uhr |
| sowie nach Vereinbarung |
Zu den Aufgaben des Fachdienstes Bauaufsicht gehören die Wahrnehmung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben aufgrund des Baugesetzbuches, der Niedersächsischen Bauordnung, der Baunutzungsverordnung und sonstigen Gesetze und Rechtsvorschriften, die Anforderungen an bauliche Anlagen und Baumaßnahmen stellen.