Natur- und Landschaftsschutzgebiete

In der Stadt Papenburg wurden bestimmte Gebiete, einzelne Naturschöpfungen und sonstige Landschaftsbestandteile durch Verordnung oder Satzung als Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Naturdenkmal oder geschützten Landschaftsbestandteil ausgewiesen.

Besonders geschützte Biotope und Wallhecken sind ohne ein weiteres Ausweisungsverfahren kraft Gesetz geschützt. Aufgrund europarechtlicher Bestimmungen wurden zum Aufbau eines europaweiten Schutzgebietssystems bestimmte Schutzgebiete zur Erhaltung natürlicher und naturnaher Lebensräume sowie zur Sicherung, Erhaltung und Entwicklung bestandsgefährdeter wildlebender Tiere und Pflanzen als sogenannte FFH-Gebiete an die Europäische Kommission gemeldet.

Die Abkürzung FFH steht dabei für Flora, Fauna und Habitat (Lebensraum bestimmter Tier- und Pflanzenarten).

Die Standorte der Schutzgebiete

Die nachfolgende Aufstellung gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand geschützter Gebiete und Objekte in der Stadt Papenburg. Zum Teil werden Sie dabei weitergeleitet auf die Internetseiten des niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), der Naturschutzaufgaben mit teilweise landesweitem und teilweise regionalem Bezug übernimmt.

Natur- bzw. Landschaftsschutzgebiet: Lage:
NSG Draiberg nördlich von Aschendorf
NSG Nenndorfer Mörken Aschendorf, Bokel und Nenndorf
NSG Aschendorfer Obermoor/Wildes Moor beiderseits der Birkenallee
NSG Emsauen Emsverlauf / Binnendeichflächen
LSG Emstal westliche Stadtgrenze
LSG Wildes Moor Splitting links/Johann-Bunte-Str.
LSG Barenberg südliches Stadtgebiet

Ihr Ansprechpartner

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Besuchsadresse: Dechant-Schütte-Str. 22, 26871 Papenburg
Zentrale Postanschrift: Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Rufnummer:  04961 / 82-5145
E-Mail:  stadtplanung@papenburg.de
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