Papenburg Stadtmitte
Die Stadt Papenburg wurde mit dem Fördergebiet "Papenburg Stadtmitte" 2021 in das Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" aufgenommen. Die Stadtsanierung soll bis 2035 durchgeführt werden und dient dem Ziel, die Innenstadt zu stärken und sie zu einem attraktiven und identitätsstiftenden Standort für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur zu machen.
Ihr Ansprechpartner
Planen/Klima
Besuchsadresse: | Dechant-Schütte-Str. 22, 26871 Papenburg |
Zentrale Postanschrift: | Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg |
Rufnummer: | 04961 / 82-5145 |
E-Mail: | stadtplanung@papenburg.de |
Servicezeiten: | Mo, Di 8:30 -12 Uhr und 14 - 16 Uhr |
Mi 8:30 - 12:30 Uhr | |
Do 8:30 -12 Uhr und 14 - 16 Uhr | |
Fr 8:30 - 12:30 Uhr |
Aktuelle Projekte/Maßnahmen in Umsetzung
Gegenstand der Stadtsanierung sind alle Maßnahmen, die im Rahmen der sogenannten Kosten- und Finanzierungsübersicht vom Fördergeber vorläufig genehmigt wurden.
Folgende Maßnahmen sind aktuell bis 2035 geplant:
Öffnungszeiten Sanierungsbüro
Das Sanierungsbüro, untergebracht im papenburglocals CoWorking Untenende, Hauptkanal rechts 54 in 26871 Papenburg, ist beginnend ab dem 04.09.2024 jeden ersten Mittwoch im Monat zwischen 15:00 und 18:00 Uhr geöffnet. Aufgrund eines Wasserschadens findet die Beratung derzeit nur im Sanierungsbüro in Papenburg statt.
Terminabsprachen können direkt mit Herr Prien von der BauBeCon vorgenommen werden, telefonisch unter 0541-93933217 oder per E-Mail unter CPrien@baubeconstadtsanierung.de.
Sanierungssatzung
Die Sanierungssatzung ist am 14.01.2022 in Kraft getreten und legt u.a. das Sanierungsgebiet fest. Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes wurde am 17.02.2022 vom Amt für regionale Landesentwicklung genehmigt.
Informationen für Eigentümer*innen
Am 06.10.2022 hat eine Auftakt-Informationsveranstaltung im Forum Alte Werft zu den Fördermöglichkeiten als auch Rechten und Pflichten für Eigentümer*innen stattgefunden.
Sie möchten als Eigentümer*in über Veranstaltungen und Projekte gerne digital informiert werden? Dann benachrichtigen Sie uns per E-Mail unter Angabe Ihres Eigentums und Ihrer Kontaktdaten.
Die Modernisierungsrichtlinie, die Fördermöglichkeiten für Eigentümer*innen allgemein regeln wird, befindet sich derzeit noch in der Erarbeitung. Bis zu ihrem Inkrafttreten sind aber auch individuelle Lösungen möglich.
Wenn Sie Interesse an einer Förderung haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu unserem Sanierungsträger, der BauBeCon auf.
Weitere Fördermöglichkeiten - Verfügungsfonds
Im Rahmen der Städtebaufördermaßnahme „Papenburg Stadtmitte“ sollen gemäß 5.3.1. Absatz 5 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderrichtlinie – R-StBauF) öffentlichkeitswirksame Maßnahmen im Rahmen eines Verfügungsfonds finanziell gefördert werden. Der Verfügungsfonds ist mit einem Fördervolumen von insgesamt 30.000 € ausgestattet und ermöglicht bei einem Zuschuss von 50% somit Gesamtinvestitionen von bis zu 60.000 € im Fördergebiet.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)
Das ISEK (2020) beinhaltet u.a. die Analyse der städtebaulichen Missstände und die Ziele für die Weiterentwicklung der Stadtmitte. Es bildet damit die Basis, aus der die Projekte für die Stadtsanierung entwickelt und beurteilt werden.
Sanierungsrechtliche Genehmigungen
Im Rahmen der Stadtsanierung sind gem. Sanierungssatzung verschiedene Vorhaben genehmigungspflichtig. Ein Antrag auf Genehmigung ist an den Fachbereich Planen/Umwelt zu richten. Sofern auch ein Bauantragsverfahren durchgeführt wird, soll der Antrag in dem Zuge miteingereicht werden (siehe Bauantrag online).
Genehmigungspflichtige Vorhaben sind:
- Grundstücksverkauf, - teilung, Bestellung von Erbbaurechten
- Eintragung einer Baulast, Hypothekenaufnahme
- Baugenehmigungspflichtige Vorhaben
- Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen an Gebäuden: z.B. Fassade, Werbeanlagen
- Errichtung oder Abbruch eines Gebäudes
- Abschluss von Miet- oder Pachtverträgen auf bestimmte Zeit, für die Dauer von mehr als einem Jahr
- Nutzungsänderungen von Gebäuden, z.B. Umwandlung einer Wohnung in ein Büro
- die Teilung eines Grundstücks
Formular: Antrag auf Genehmigung gem. § 144 BauGB
Genehmigungspflichtig ist ebenfalls eine Gebäudemodernisierung.
Formular: Antrag auf Genehmigung von Modernisierungsmaßnahmen gem. § 144 BauGB
Aschendorf Zentrum
Die Entwicklung in Aschendorf zeigt, dass die städtebaulichen Siedlungsentwicklungen der vergangenen Jahre Früchte tragen und in einem bedarfsgerechten Umfang maßvoll weiterentwickelt werden sollten. Da die Attraktivität einer Stadt zur Bindung an den Wohnstandort beiträgt, wurde in Aschendorf bezogen auf die Innenstadt ein Konzept erstellt, dass sich mit den Leerständen und dem zunehmenden Funktionsverlust auseinandersetzt. Mit diesem Konzept wurde die Verwaltung in das Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (neu Lebendige Zentren) aufgenommen. Zum Nachlesen findet sich hier das Entwicklungskonzept ISEK mit der Fortschreibung und die Sanierungssatzung als PDF-Download.
Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme „Aschendorf Zentrum“ wurde die Einrichtung eines Verfügungsfonds beschlossen. Dadurch sollen Maßnahmen begleitet und verstärkt werden, die sowohl zur Standortaufwertung sowie zur Stärkung des Stadtteilzentrums beitragen. Zudem soll eine Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzmittel erzielt werden.
Weiterhin ist durch eine beschlossene Modernisierungsrichtlinie die Förderung von privaten Maßnahmen der Instandsetzung und der Modernisierung von Ortsbild prägenden Gebäuden (einschließlich der energetischen Erneuerung) sowie auf Grundstücke mit fehl- oder mindergenutzten Gebäuden, i.d.R. gewerblichen Leerstand, möglich.
Ansprechpartner für weitergehende Fragen ist die BauBeCon Sanierungsträger GmbH, Sanierungsbeauftragter der Stadt Papenburg, Büro Osnabrück, Herr Bernd Caffier, (Telefon: 0541/ 93933211 – E-Mail: bcaffier(at)baubeconstadtsanierung.de) oder Herr Christopher Prien (Telefon 0541/ 93933217 - E-Mail cprien(at)baubeconstadtsanierung.de).
Aschendorf, Rhede, Lehe und Herbrum
Gemeinsam haben sich Aschendorf, Herbrum (Stadt Papenburg), Rhede (Ems) und Lehe (Samtgemeinde Dörpen) unter dem Motto "Gemeinsam aktiv für die Zukunft!" auf den Weg gemacht, um die Herausforderungen des demografischen Wandels gemeinsam anzugehen. Dabei sind Herausforderungen bei den Themen "Medizinische Versorgung/Pflege", "Nahversorgung/Leerstand", "Jugend/Familie" und "Siedlungsentwicklung" beleuchtet und erste Lösungsansätze erarbeitet worden. Daraus konnten konkrete Maßnahmen und Projekte abgeleitet werden, für die bereits Fördergelder beantragt wurden und auch zukünftig noch beantragt werden sollen.
Hier gibt es das gesamte Konzept "Gemeinsam aktiv für die Zukunft" mit der entsprechenden Fortschreibung als PDF-Download.