Anmeldung
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie nach Papenburg ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro anmelden. Verstöße gegen die Meldepflicht können mit einem Bußgeld geahndet werden. Eine Anmeldung im Voraus ( vor Einzug ) ist nicht möglich.
Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr sind durch den Wohnungsinhaber zu melden. Neugeborene sind immer dann zu melden, wenn sie nicht in der Wohnung der Eltern bzw. der Mutter aufgenommen werden, in allen anderen Fällen wird die Anmeldung direkt durch das zuständige Geburtsstandesamt vorgenommen. Personen, für die ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, sind durch diese zu melden.
Ein Anmeldeformular steht als pdf-Datei zur Verfügung. Aus rechtlichen Gründen ist die Anmeldung im Online-Verfahren zurzeit jedoch nicht möglich.
Eine Abmeldung am vorherigen Wohnort (sofern dieser innerhalb Deutschland war) ist nicht notwendig.
Sind Sie Ausländer, melden Sie sich bitte nach der Anmeldung bei der Ausländerbehörde des Landkreises Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen.
Nach den gesetzlichen Vorschriften sind Sie verpflichtet, Ihre aktuelle Adresse im Kraftfahrzeugschein eintragen zu lassen. Diese Eintragung nimmt die Zulassungsstelle des Landkreises Emsland, Außenstelle Aschendorf , Große Str. 32, Tel. 04962-5010, gebührenpflichtig vor. Diese Eintragung kann ebenfalls im Bürgerbüro der Stadt Papenburg erfolgen, sofern das betreffende Fahrzeug im Landkreis Emsland zugelassen ist.
Was sollte ich noch wissen?
Bei einem Umzug sollten Sie an folgende Punkte denken: 1. KfZ-Ummeldung 2. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) über den Umzug informieren 3. evtl. Postnachsendeantrag bei der Post AG stellen 4. evtl. Strom-,Gas- und Wasseranschluss kündigen / neu anmelden 5. evtl. einen neuen Telefonanschluss beantragen 6. evtl. Abmeldung der Mülltonnen / neu beantragen 7. Ummeldung des Hundes 8. zusätzlich folgende Stellen über den Umzug informieren
- Banken / Sparkassen
- Versicherungen
- Schulen (falls Sie schulpflichtige Kinder haben)
- Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements
- Arbeitgeber
- Familienkasse in Emden (bei Kindergeldbezug)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen vorzunehmen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Anmeldung ist kostenlos.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis und, falls vorhanden, Reisepass
- Kinderausweis / Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Pass und Aufenthaltstitel bei Nicht-EU-Bürgern
- bei Familien: Stammbuch
- Wohnungsgeberbestätigung
Ihre Ansprechpartner
Bürgerdienste allgemein - Bürgerbüro
Besuchsadresse: | Friederikenstr. 11, 26871 Papenburg |
(Pkw-Zufahrt auch über Parkplatz) | |
Zentrale Postanschrift: | Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg |
Rufnummer: | 04961 / 82-5500 |
E-Mail: | buergerbuero@papenburg.de |
Servicezeiten: | Mo, Di 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr durchgehend |
Mi 8:00 bis 12:30 Uhr | |
Do 8:00 Uhr bis 18 Uhr durchgehend | |
Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr | |
Terminbuchung online: | Terminbuchung Bürgerbüro |