Baulastauskunft

Rechtsgrundlage

§ 81 Nieders. Bauordnung (NBauO)

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Papenburg führt das Baulastenverzeichnis für das Stadtgebiet. Wer ein berechtigtes Interesse an einem Grundstück darlegt, kann das Baulastenverzeichnis einsehen und sich Auszüge daraus erstellen lassen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Fertigung eines Auszuges aus dem Baulastenverzeichnis beträgt je Flurstück nach der Baugebührenordnung 30,00 €. Auch für die Erteilung einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beträgt die Gebühr je Flurstück 30,00 €.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis des berechtigten Interesses

Ihre Ansprechpartner

Bauaufsicht

Besuchsadresse: Dechant-Schütte-Str. 22, 26871 Papenburg
Zentrale Postanschrift: Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Rufnummer:  04961 / 82-5146
E-Mail:  bauverwaltung@papenburg.de
Servicezeiten: Mo, Di  8:30 -12 Uhr und 14 - 16 Uhr
  Mi 8:30 - 12:30 Uhr
  Do 8:30 -12 Uhr und 14 - 16 Uhr
  Fr  8:30 - 12:30 Uhr

Siehe auch

Baulasterklärung