Kirchenaustritt
Rechtsgrundlage
Kirchenaustrittsgesetz
Leistungsbeschreibung
In Niedersachsen kann der Kirchenaustritt beim Standesamt des Wohnortes (oder einem Notar) erklärt werden.
Was sollte ich noch wissen?
Der Austritt ist möglich für:
- Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, nur durch persönliche Erklärung,
- Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr d urch die gesetzlichen Vertreter nach vorheriger Einwilligung des Kindes,
- Kinder unter 12 Jahren nur durch den gesetzlichen Vertreter.
Welche Gebühren fallen an?
30,00 €
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass;
-
die Erklärung ist formgebunden, eine einfache schriftliche Erklärung reicht nicht aus. Nach Möglichkeit sollten ggf. Angaben zum Taufdatum und Taufort sowie Eheschließungsdaten gemacht werden.
-
Geburtsurkunde
-
Eheurkunde
Ihre Ansprechpartner
Bürgerdienste allgemein - Standesamt
Besuchsadresse: | Hauptkanal links 58, 26871 Papenburg |
Zentrale Postanschrift: | Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg |
Rufnummer: | 04961 / 82-5147 |
E-Mail: | standesamt@papenburg.de |
Servicezeiten: | Mo, Di 8:30 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr |
Mi 8:30 - 12:30 Uhr | |
Do 8:30 -12 Uhr und 14 - 16 Uhr | |
Fr 8:30 - 12:30 Uhr |