Kirchenaustritt

Rechtsgrundlage

Kirchenaustrittsgesetz

Leistungsbeschreibung

In Niedersachsen kann der Kirchenaustritt beim Standesamt des Wohnortes (oder einem Notar) erklärt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Der Austritt ist möglich für:  

  • Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, nur durch persönliche Erklärung,
  • Kinder zwischen dem 12. und 14. Lebensjahr d urch die gesetzlichen Vertreter nach vorheriger Einwilligung des Kindes,
  • Kinder unter 12 Jahren nur durch den gesetzlichen Vertreter.

Welche Gebühren fallen an?

30,00 €

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderpass;
  • die Erklärung ist formgebunden, eine einfache schriftliche Erklärung reicht nicht aus. Nach Möglichkeit sollten ggf. Angaben zum Taufdatum und Taufort sowie Eheschließungsdaten gemacht werden.

  • Geburtsurkunde

  • Eheurkunde

Ihre Ansprechpartner

Bürgerdienste allgemein - Standesamt

Besuchsadresse: Hauptkanal links 58, 26871 Papenburg
   
Zentrale Postanschrift: Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Rufnummer:  04961 / 82-5147
E-Mail:  standesamt@papenburg.de
Servicezeiten: Mo, Di  8:30 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
  Mi 8:30 - 12:30 Uhr
  Do 8:30 -12 Uhr und 14 - 16 Uhr
  Fr  8:30 - 12:30 Uhr

Siehe auch

Familienbuch / Familienbuchabschrift

Eheurkunde