Bebauungsplan

RECHTSGRUNDLAGE

  • Baugesetzbuch (BauGB)
  • Niedersächsische Bauordnung (NBauO)
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO)
     

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Er beinhaltet rechtsverbindliche Festsetzungen (z. B. die Geschossigkeit) für die Umsetzung eines städtebaulichen Entwurfs für ein Baugebiet.

In der Regel besteht der Plan aus der Planzeichnung und dem Text bzw. der Legende. Hier werden genauere Angaben über den Inhalt des Planes gemacht.

Der Vorschlag für den Beschluss, einen Bebauungsplan aufzustellen, kommt in der Regel aus der Verwaltung (Fachbereich Planen/Umwelt). Bei dem speziellen Planungstyp eines „vorhabenbezogenen Bebauungsplans“ kommt die Initiative in aller Regel von einem Vorhabenträger (Investor oder Bauherr).

Der Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht und - sofern sie bereits vorliegen - umweltbezogener Stellungnahmen wird gewöhnlich für einen Monat im Fachdienst Bauverwaltung öffentlich ausgelegt. Während dieser Zeit kann jeder Anregungen und Änderungswünsche vorbringen.

Parallel erfolgt die Beteiligung der von der Planung betroffenen Behörden.

 

 

 

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Bauaufsicht

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