Wohnraumförderung
1. EIGENTUMSFÖRDERUNG (Selbst genutztes Wohneigentum)
Wenn Sie selbst genutztes Wohneigentum bauen bzw. erwerben oder Ihr selbst genutztes Wohneigentum modernisieren wollen, unterstützt Sie diese Förderung bei verschiedenen Maßnahmen.
- Neubau, Erwerb, barrierereduzierende Modernisierung, klimagerechte Modernisierung
- Darlehenshöhe nach Maßnahmenart und Gesamtkosten sowie zum Haushalt gehörenden Kindern und Menschen mit Behinderung
- Zusätzlicher Zuschuss je Kind und Menschen mit Behinderungen
An dieser Stelle können Sie überprüfen, ob Sie die maßgebliche Einkommensgrenze einhalten und sich über weitere Bedingungen sowie Konditionen anhand der Produktinformation informieren.
Die Produktinformation zur Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum erhalten Sie hier.
So läuft der Antrag
Den Antrag auf ein Darlehen zur Eigentumsförderung stelle Sie bitte bei der Wohnraumförderstelle der Stadt Papenburg. Dort erhalten Sie auch alle Antragsformulare und weitere Informationen. Tel. 04961/82 5318
2. MIETWOHNUNGSBAU - ALLGEMEINE MIETWOHNRAUMFÖRDERUNG
Diese Förderung unterstützt Sie beim Neubau und der Änderung von Gebäuden zu Mietwohnungen.
- Neubau, Änderung und die Erweiterung von Gebäuden sowie dem erstmaligen Erwerb von Mietwohnungen innerhalb von zwei Jahren nach Fertigstellung (Ersterwerb)
- zunächst zinslose Darlehen
- nicht rückzahlbarer ZuschussWeitere Bedingungen und
Weitere Bedingungen und Konditionen entnehmen Sie bitte der Produktinformation.
So läuft der Antrag
Den Antrag auf ein Darlehen zu Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern stellen Sie bitte bei der Wohnraumförderstelle der Stadt Papenburg. Dort erhalten Sie auch alle Antragsformulare und weitere Informationen. Tel. 04961/82 5318
3.) WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN
Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug der Wohnungen, er stellt aber keine „Wohnungszuweisung“ dar. Bei den geförderten Wohnungen besteht eine Bindung des Vermieters an eine Höchstmiete.
Hier können Sie den Wohnberechtigungsschein beantragen.
4.) MIETPREISSPIEGEL
Ein Mietpreisspiegel steht für den Bereich der Stadt Papenburg nicht zur Verfügung.
Grundsätzlich sind Kommunen mit mehr als 50.000 Einwohner gehalten, einen Mietspiegel zu erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Im Interesse einer fortlaufenden Aktualisierung bestimmt § 558c Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), dass ein Mietspiegel, soweit dieser erstellt wurde, im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen ist.
Bei einer Kommune von der Größenordnung der Stadt Papenburg würde der Aufwand nicht in einem angemessenen Verhältnis zur Nachfrage stehen.
Ihre Ansprechpartnerin
Monika Bakker
Bauaufsicht
26871 Papenburg
- Telefon: 04961 82-5318
- E-Mail: monika.bakker@papenburg.de