Informationen zur Grundsteuerveranlagung ab 2025
FAQ‘s zur Grundsteuer 2025
Über den nachstehenden Link erhalten Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen in Zusammenhang mit der Grundsteuer ab 2025:
Hebesätze
Der Rat der Stadt Papenburg hat am Donnerstag, den 12.12.2024 die neuen Hebesätze für Grundsteuer A und B ab 01.01.2025 beschlossen.
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B betragen ab dem 01.01.2025 einheitlich 310 %.
Bescheide
Die Abgabenbescheide 2025 u.a. für Grundsteuer A und B werden voraussichtlich am Donnerstag, den 09.01.2025 in den Versand gehen.
Rechtzeitig zum Bescheidversand im Januar 2025 erfolgt hier die Veröffentlichung eines Prüfschemas, mit dem Sie Ihren Abgaben- oder Grundsteuermessbescheid prüfen und etwaige Fehler erkennen können.
Kontaktaufnahme zur Stadt Papenburg
Da wir mit einem hohen Rückfrageaufkommen rechnen, bitten wir Sie von persönlichen Vorsprachen und nach Möglichkeit auch von telefonischen Kontaktaufnahmen abzusehen.
Nehmen Sie bitte schriftlich – vorzugsweise per E-Mail an steuern@papenburg.de – Kontakt zur Stadt Papenburg auf und teilen uns unter Angabe Ihres Kassenzeichens Ihr Anliegen zum Abgabenbescheid mit.
Kontaktaufnahme zum Finanzamt Papenburg
Auch das Finanzamt Papenburg rechnet mit einem hohen Rückfrageaufkommen.
Nehmen Sie bei Bedarf bitte schriftlich – vorzugsweise über www.elster.de - Kontakt zur Grundbesitzstelle des Finanzamtes Papenburg auf:
- über ELSTER – mit Registrierung
Bitte senden Sie eine sonstige Nachricht oder eine Grundsteueränderungsanzeige mit den erforderlichen Angaben an das Finanzamt.
- über ELSTER – ohne Registrierung
„Kontaktformular steuerliche Fragen“ ausfüllen und an das Finanzamt senden.
https://www.elster.de/eportal/wizard/seq/steuerlichenachricht-1/eingabe
Weiterhin ist das Finanzamt Papenburg in Ausnahmefällen auch telefonisch unter der Telefon-Nr. 04962/503-4444 erreichbar.
Wichtig – unbedingt angeben:
- Aktenzeichen des Finanzamtes (53148...)
- Fehlerbeschreibung
- Telefonnummer/E-Mail-Adresse für Rückfragen
