Ausschreibungen
Bei der eVergabe können Bewerber bzw. Bieter die Vergabeunterlagen auf elektronischem Wege downloaden und ihr Angebot auf elektronischem Weg einreichen. Die Vergabeverfahren werden durchgehend elektronisch abgewickelt. Ausschreibungen zur Vergabe öffentlicher Aufträge nach den Bestimmungen des Vergaberechts auf nationaler und europäischer Ebene werden in verschiedenen Medien (von der örtlichen Presse über nationale bis zu europäischen Ausschreibungsblättern und der Vergabeplattform „www.vergabe.Niedersachsen.de“) veröffentlicht.
Zur effektiven Vorbeugung gegen Unregelmäßigkeiten sind im Anschluss an Vergabeverfahren gem. § 20 Abs. 3 VOB/A und § 30 Abs. 1 UVgO vom Auftraggeber Mindestangaben im Sinne einer nachträglichen Transparenz unverzüglich zu veröffentlichen, sofern das jeweilige Auftragsvolumen den jeweiligen Schwellenwert überschreitet.
Diese Informationen werden hier für sechs (VOB/A) bzw. drei Monate (UVgO) veröffentlicht.