Stadtmitte Papenburg
Papenburg Stadtmitte
Die Stadt Papenburg wurde mit dem Fördergebiet "Papenburg Stadtmitte" 2021 in das Städtebauförderungsprogramm "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne" aufgenommen. Die Stadtsanierung soll bis 2035 durchgeführt werden und dient dem Ziel, die Innenstadt zu stärken und sie zu einem attraktiven und identitätsstiftenden Standort für Wohnen, Arbeiten, Wirtschaft und Kultur zu machen.
Grundlage aller Maßnahmen die im Zuge der Förderung umgesetzte werden ist das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (kurz: ISEK).
Das ISEK (2020) beinhaltet u.a. die Analyse der städtebaulichen Missstände und die Ziele für die Weiterentwicklung der Stadtmitte. Es bildet damit die Basis, aus der die Projekte für die Stadtsanierung entwickelt und beurteilt werden.
Aschendorf Zentrum
Aschendorf Zentrum
Die Entwicklung in Aschendorf zeigt, dass die städtebaulichen Siedlungsentwicklungen der vergangenen Jahre Früchte tragen und in einem bedarfsgerechten Umfang maßvoll weiterentwickelt werden sollten. Da die Attraktivität einer Stadt zur Bindung an den Wohnstandort beiträgt, wurde in Aschendorf bezogen auf die Innenstadt ein Konzept erstellt, dass sich mit den Leerständen und dem zunehmenden Funktionsverlust auseinandersetzt. Mit diesem Konzept wurde die Verwaltung in das Städtebauförderungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" (neu Lebendige Zentren) aufgenommen. Zum Nachlesen findet sich hier das Entwicklungskonzept ISEK mit der Fortschreibung und die Sanierungssatzung als PDF-Download.
Im Rahmen der Sanierungsmaßnahme „Aschendorf Zentrum“ wurde die Einrichtung eines Verfügungsfonds beschlossen. Dadurch sollen Maßnahmen begleitet und verstärkt werden, die sowohl zur Standortaufwertung sowie zur Stärkung des Stadtteilzentrums beitragen. Zudem soll eine Aktivierung privaten Engagements und privater Finanzmittel erzielt werden.
Weiterhin ist durch eine beschlossene Modernisierungsrichtlinie die Förderung von privaten Maßnahmen der Instandsetzung und der Modernisierung von Ortsbild prägenden Gebäuden (einschließlich der energetischen Erneuerung) sowie auf Grundstücke mit fehl- oder mindergenutzten Gebäuden, i.d.R. gewerblichen Leerstand, möglich.
Ansprechpartner für weitergehende Fragen ist die BauBeCon Sanierungsträger GmbH, Sanierungsbeauftragter der Stadt Papenburg, Büro Osnabrück, Herr Bernd Caffier, (Telefon: 0541/ 93933211 – E-Mail: bcaffier(at)baubeconstadtsanierung.de) oder Herr Christopher Prien (Telefon 0541/ 93933217 - E-Mail cprien(at)baubeconstadtsanierung.de).
Aschendorf, Rhede, Lehe und Herbrum
Aschendorf, Rhede, Lehe und Herbrum
Gemeinsam haben sich Aschendorf, Herbrum (Stadt Papenburg), Rhede (Ems) und Lehe (Samtgemeinde Dörpen) unter dem Motto "Gemeinsam aktiv für die Zukunft!" auf den Weg gemacht, um die Herausforderungen des demografischen Wandels gemeinsam anzugehen. Dabei sind Herausforderungen bei den Themen "Medizinische Versorgung/Pflege", "Nahversorgung/Leerstand", "Jugend/Familie" und "Siedlungsentwicklung" beleuchtet und erste Lösungsansätze erarbeitet worden. Daraus konnten konkrete Maßnahmen und Projekte abgeleitet werden, für die bereits Fördergelder beantragt wurden und auch zukünftig noch beantragt werden sollen.
Hier gibt es das gesamte Konzept "Gemeinsam aktiv für die Zukunft" mit der entsprechenden Fortschreibung als PDF-Download.
Aktuelle Projekte und Maßnahmen
Maßnahmenübersicht
Gegenstand der Stadtsanierung sind alle Maßnahmen, die im Rahmen der sogenannten Kosten- und Finanzierungsübersicht vom Fördergeber vorläufig genehmigt wurden.
Folgende Maßnahmen sind aktuell bis 2035 geplant:
Umgestaltung Rathausumfeld
Auf einer Fläche von rund 20.000 Quadratmetern wird derzeit ein umfassendes städtebauliches Projekt mit einem Gesamtvolumen von etwa 1,85 Millionen Euro umgesetzt. Ziel ist es, bis Ende 2026 eine moderne Aufenthalts- und Begegnungsfläche zu schaffen, die sowohl die Aufenthaltsqualität als auch die Nutzbarkeit deutlich verbessert.
Bereits im Vorfeld wurde ein Wettbewerb durchgeführt, an dem sich zwölf deutschlandweit agierende Planungsbüros beteiligten. Aufgabe war es, Entwürfe für die Freiraumgestaltung rund um das neue Rathaus einzureichen. Der Wettbewerb diente dazu, die beste zukunftsweisende, kreative und ansprechende Idee für einen attraktiv gestalteten Stadteingang zu finden.
Im Mittelpunkt der nun begonnenen Umsetzung stehen die Renaturierung und Entsiegelung der Fläche, eine klimafreundliche Gestaltung sowie Maßnahmen zur Stärkung der Klimaresilienz. Darüber hinaus werden Wege und Beleuchtung erneuert, um Barrierefreiheit, Orientierung und Sicherheit für alle Nutzerinnen und Nutzer zu gewährleisten.
Neugestaltung Marktplatz Untenende
Seit 2023 wird der rund 21.000 Quadratmeter große Marktplatz in einem umfassenden Projekt mit einem Gesamtvolumen von etwa 2,2 Millionen Euro neugestaltet. Die Maßnahme soll bis 2025 abgeschlossen werden und trägt dazu bei, die Aufenthaltsqualität und Funktionalität dieses zentralen Ortes deutlich zu verbessern.
Im Mittelpunkt steht die Verbesserung der Platzbefestigung sowie die Aufwertung der Grünflächen, um eine attraktive Stadteingangssituation zu schaffen. Wege und Beleuchtung werden erneuert, sodass Barrierefreiheit, Orientierung und Sicherheit künftig besser gewährleistet sind.
Darüber hinaus umfasst die Umgestaltung die Optimierung des Stellplatzangebots, eine erhöhte Übersichtlichkeit und mehr Verkehrssicherheit. Die Infrastruktur wird so angepasst, dass der Platz noch besser als Veranstaltungsort genutzt werden kann. Zusätzlich verbessert sich die Anbindung des Jugendzentrums (JUZ) sowie die Verbindung zu den bestehenden Fuß- und Radwegen.
Neugestaltung Aschendorf Zentrum
Der Marktplatz wird ab 2025 im Rahmen eines mehrjährigen Projekts grundlegend erneuert. Bis voraussichtlich 2030 entsteht auf einer Fläche von rund 21.000 Quadratmetern ein modernes, funktionales und zugleich einladendes Zentrum. Für die Umsetzung stehen rund 4,3 Millionen Euro zur Verfügung.
Ziel der Maßnahme ist es, den Marktplatz so zu entwickeln, dass er den vielfältigen Anforderungen einer lebendigen Innenstadt gerecht wird. Dazu gehören eine verbesserte Platzbefestigung, die gestalterische Aufwertung der Fläche sowie eine barrierefreie Wegeführung mit zeitgemäßer Beleuchtung.
Ein besonderer Fokus liegt zudem auf der besseren Übersichtlichkeit und Verkehrssicherheit. Auch die technische Infrastruktur wird so ausgebaut, dass der Platz optimal als Veranstaltungsfläche genutzt werden kann. Mit der Aufwertung der Stadteingänge („Torplätze“) soll der Zugang zur Innenstadt zusätzlich betont und gestärkt werden.
Abgeschlossene Maßnahmen
Straße am Ems-Center
Die Neugestaltung des rund 6.300 Quadratmeter großen Bereichs zwischen Ems-Center und Hauptkanal wurde in den Jahren 2022 bis 2024 erfolgreich umgesetzt. Für das Projekt stand ein Gesamtvolumen von rund 1,78 Millionen Euro zur Verfügung. Ziel war es, die Aufenthaltsqualität im Innenstadtbereich zu erhöhen und eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung voranzubringen.
Durch die Maßnahme wurde die Anbindung des Ems-Centers an den Hauptkanal deutlich verbessert. Neue Freiraumstrukturen steigern die Aufenthaltsqualität, barrierefreie Wegeführungen schaffen mehr Komfort und Zugänglichkeit für alle Nutzergruppen.
Zudem wurden Flächen entsiegelt und ökologisch wertige Freiflächen geschaffen, die eine bessere Versickerung von Regenwasser ermöglichen. Mit der Reduzierung des Kfz-Verkehrs auf die notwendigen Bereiche und der Stärkung der Räume für Fußgänger und Radfahrer wurde die Innenstadt nachhaltig aufgewertet.
Informationen für Eigentümer*innen
Informationen für Eigentümer*innen
Am 06.10.2022 hat eine Auftakt-Informationsveranstaltung im Forum Alte Werft zu den Fördermöglichkeiten als auch Rechten und Pflichten für Eigentümer*innen stattgefunden.
Sie möchten als Eigentümer*in über Veranstaltungen und Projekte gerne digital informiert werden? Dann benachrichtigen Sie uns per E-Mail unter Angabe Ihres Eigentums und Ihrer Kontaktdaten.
Weiterhin ist eine Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an privaten Gebäuden im Rahmen der Regelungen der Städtebauförderungsrichtlinie des Landes Niedersachsen (R-StBauF) in Verbindung mit § 177 BauGB mit Städtebauförderungsmitteln im Rahmen der Modernisierungsrichtlinie möglich.
Wenn Sie Interesse an einer Förderung haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu unserem Sanierungsträger, der BauBeCon auf.
Sanierungssatzung
Sanierungssatzung Papenburg - Stadtmitte
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) "Papenburg - Stadtmitte" ist am 14.01.2022 in Kraft getreten und legt u.a. das Sanierungsgebiet fest. Die Abgrenzung des Sanierungsgebietes wurde am 17.02.2022 vom Amt für regionale Landesentwicklung genehmigt.
Sanierungssatzung Papenburg - Aschendorf Zentrum
Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) "Papenburg - Aschendorf Zentrum" ist am 15.02.2018 in Kraft getreten und legt u.a. das Sanierungsgebiet fest.
Die erste Änderung der Sanierungssatzung wurde am 01.10.2025 vom Rat der Stadt Papenburg beschlossen und tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Sanierungsrechtliche Genehmigung
Sanierungsrechtliche Genehmigungen
Im Rahmen der Stadtsanierung sind gem. Sanierungssatzung verschiedene Vorhaben genehmigungspflichtig. Ein Antrag auf Genehmigung ist an den Fachbereich Planen/Umwelt zu richten. Sofern auch ein Bauantragsverfahren durchgeführt wird, soll der Antrag in dem Zuge miteingereicht werden (siehe Bauantrag online).
Genehmigungspflichtige Vorhaben sind:
- Grundstücksverkauf, - teilung, Bestellung von Erbbaurechten
- Eintragung einer Baulast, Hypothekenaufnahme
- Baugenehmigungspflichtige Vorhaben
- Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen an Gebäuden: z.B. Fassade, Werbeanlagen
- Errichtung oder Abbruch eines Gebäudes
- Abschluss von Miet- oder Pachtverträgen auf bestimmte Zeit, für die Dauer von mehr als einem Jahr
- Nutzungsänderungen von Gebäuden, z.B. Umwandlung einer Wohnung in ein Büro
- die Teilung eines Grundstücks
Formular: Antrag auf Genehmigung gem. § 144 BauGB
Genehmigungspflichtig ist ebenfalls eine Gebäudemodernisierung.
Formular: Antrag auf Genehmigung von Modernisierungsmaßnahmen gem. § 144 BauGB
Weitere Fördermöglichkeiten - Verfügungsfonds
Weitere Fördermöglichkeiten - Verfügungsfonds
Im Rahmen der Städtebauförderung sollen gemäß 5.3.1. Absatz 5 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderrichtlinie – R-StBauF) öffentlichkeitswirksame Maßnahmen im Rahmen eines Verfügungsfonds finanziell gefördert werden. Der Verfügungsfonds ist mit einem Fördervolumen von insgesamt 30.000 € ausgestattet, die gerecht auf die beiden Fördergebiete in Papenburg und Aschendorf verteilt werden (je 15.000 €), und ermöglicht bei einem Zuschuss von 50% somit Gesamtinvestitionen von bis zu 60.000 € im Fördergebiet.
Ihr Ansprechpartner
Planen und Klima
| Besuchsadresse: | Rathausstr. 2 (neues Rathaus), OG 2, 26871 Papenburg |
| Zentrale Postanschrift: | Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg |
| Rufnummer: | 04961 / 82-5145 |
| E-Mail: | stadtplanung@papenburg.de |
| Servicezeiten: | Mo, Di 8:30 -12 Uhr und 14 - 16 Uhr |
| Mi 8:30 - 12 Uhr | |
| Do 8:30 -12 Uhr und 14 - 16 Uhr | |
| Fr 8:30 - 12 Uhr | |
| Terminbuchung online: | Terminbuchung Planen/Klima/Stadtplanung |
Öffnungszeiten Sanierungsbüro
Das Sanierungsbüro, untergebracht im papenburglocals CoWorking Untenende, Hauptkanal rechts 54 in 26871 Papenburg, ist beginnend ab dem 04.09.2024 jeden ersten Mittwoch im Monat zwischen 15:00 und 18:00 Uhr geöffnet. Aufgrund eines Wasserschadens findet die Beratung derzeit nur im Sanierungsbüro in Papenburg statt.
Terminabsprachen können direkt mit Herr Prien von der BauBeCon vorgenommen werden, telefonisch unter 0541-93933217 oder per E-Mail unter CPrien@baubeconstadtsanierung.de.