Entwurfsverfasser

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Die Bauantragsunterlagen für baugenehmigungsbedürftige Baumaßnahmen sind von einer zugelassenen Entwurfsverfasserin oder einem zugelassenen Entwurfsverfasser zu erstellen (§ 58 Niedersächsiche Bauorndung -NBauO).

Als Entwurfsverfasserin oder Entwurfsverfasser sind zugelassen:

  • Architektinnen und Architekten,
  • die in den Entwurfsverfasserlisten der Architektenkammer bzw. Ingenieurkammer Niedersachen eingetragenen Personen
  • sowie eingeschränkt auch Innenarchitektinnen und Innenarchitekten bzw. Meisterinnen und Meister des Maurer-, des Beton- und Stahlbetonbauer- oder des Zimmererhandwerks.
  • Entsprechendes gilt für Technikerinnen und Techniker der Fachrichtung Bautechnik mit Schwerpunkt Hochbau.

 

Ihre Ansprechpartner

Bauaufsicht

Besuchsadresse: Dechant-Schütte-Str. 22, 26871 Papenburg
Zentrale Postanschrift: Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Rufnummer:  04961 / 82-5146
E-Mail:  bauverwaltung@papenburg.de
Servicezeiten: Mo, Di  8:30 -12 Uhr und 14 - 16 Uhr
  Mi 8:30 - 12:30 Uhr
  Do 8:30 -12 Uhr und 14 - 16 Uhr
  Fr  8:30 - 12:30 Uhr