Abwassergebühr

Rechtsgrundlage

Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Papenburg

Leistungsbeschreibung

Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen wird eine Abwassergebühr für die Grundstücke erhoben, die an diese öffentliche Abwasseranlage angeschlossen sind oder in diese entwässern.

Was sollte ich noch wissen?

Die Abwassergebührenveranlagung im Gebiet der Stadt Papenburg erfolgt ab dem Veranlagungsjahr 2020 durch den Wasserverband Hümmling mit Sitz in Werlte. Ggf. vorhandene Zwischenzählerstände werden vom Wasserverband zusammen mit der Hauptzähler-Ablesung angefordert.

Welche Gebühren fallen an?

Die Abwassergebühr wird nach der Abwassermenge bemessen, die in die öffentliche Abwasseranlage gelangt. Als in die öffentliche Abwasseranlage gelangt gelten die dem Grundstück aus öffentlichen oder privaten Wasserversorgungsanlagen zugeführten und durch Wasserzähler ermittelten Wassermengen. Außerdem die auf dem Grundstück gewonnenen und dem Grundstück sonst zugeführten Wassermengen. Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 Kubikmeter Abwasser. Die Abwassergebühr beträgt ab dem 01.01.2023 2,33 €  je Kubikmeter. 

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