Einschulung
Leistungsbeschreibung
Der erste Schultag für das Jahr 2024/25 ist für alle Schulanfänger der 10. August 2024.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. September 2024 das 6. Lebensjahr vollenden.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können auch Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, sofern sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Der Antrag ist an die zuständige Grundschule zu richten. Die Schulleitung entscheidet, ob dem Antrag der Erziehungsberechtigten stattgegeben werden kann.
Was sollte ich noch wissen?
Nach dem Niedersächsischen Schulgesetz hat jedes Kind grundsätzlich die Schule zu besuchen, in deren Schulbezirk es seinen Wohnsitz oder "gewöhnlichen Aufenthalt" hat.
Für die Grundschulen sind kleinräumige Schulbezirke innerhalb des Stadtgebietes festgelegt. Alle Straßen sind danach bestimmten Grundschulen zugeordnet.
Auch für die weiterführenden Schulen in Trägerschaft der Stadt Papenburg sind verbindliche Schulbezirke festgelegt. Diese können der Satzung der Stadt Papenburg über die Festlegung von Schulbezirksgrenzen entnommen werden.
Der Besuch einer anderen Schule kann gestattet werden, wenn
- der Besuch der zuständigen Schule für die betreffenden Schülerinnen und Schüler oder deren Familien eine unzumutbare Härte darstellen würde oder
- der Besuch der anderen Schule aus pädagogischen Gründen geboten erscheint.
Antragsvordrucke für dieses Verfahren sind in den zuständigen Schulen erhältlich.
Ihre Ansprechpartner
Bildung
Besuchsadresse: | Hauptkanal links 36, 26871 Papenburg |
Zentrale Postanschrift: | Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg |
Rufnummer: | 04961 / 82-5220 |
E-Mail: | schule-familie@papenburg.de |
Servicezeiten: | Mo - Do 8:30 -12 Uhr und 14 - 16 Uhr |
Fr 8:30 - 12:30 Uhr |