Erschließungsbeitrag
Rechtsgrundlage
- Baugesetzbuch
- Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Papenburg
Leistungsbeschreibung
Für die erstmalige Herstellung neuer Erschließungsanlagen haben die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke einen Erschließungsbeitrag zu leisten.
Welche Gebühren fallen an?
Der Beitrag wird durch Bescheid festgesetzt oder in neuen Baugebieten, die von der Stadt Papenburg erschlossen wurden, ggf. im Rahmen der Bauplatzverkäufe mit erhoben.
Die Höhe des Beitrages richtet sich nach den Ausbaukosten sowie nach der Größe des Grundstückes und der zulässigen baulichen Nutzung.
Ihre Ansprechpartner
Steuern/Abgaben
| Besuchsadresse: | Hauptkanal rechts 68/69 (historisches Rathaus, OG 1), 26871 Papenburg |
| Zentrale Postanschrift: | Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg |
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| E-Mail: | steuern@papenburg.de |
| Servicezeiten: | Mo, Di 8:30-12 und 14 -16 Uhr |
| Mi 8:30 - 12 Uhr | |
| Do 8:30 bis 12 und 14 - 16 Uhr | |
| Fr 8:30 bis 12 Uhr |