Feuerwehr
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Brandschutzgesetz mit den dazu erlassenen Verordnungen
Leistungsbeschreibung
Der Stadt Papenburg obliegt der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet.
Sie hat dazu insbesondere
- eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen,
- für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen der Feuerwehr zu sorgen,
- die für die Brandbekämpfung und die Hilfeleistung erforderlichen Anlagen, Mittel und Geräte bereitzuhalten,
- Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen sowie Alarmübungen durchzuführen.
Zur Freiwilligen Feuerwehr Papenburg gehören dabei 3 Ortsfeuerwehren mit einem übergeordneten Stadtbrandmeister:
| Georg Kruth |
| Torsten Meyer |
| Thorsten Bröring |
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Was sollte ich noch wissen?
Die übergemeindlichen Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes, die Durchführung von Lehrgängen, die Einrichtung und Unterhaltung einer Feuerwehrtechnischen Zentrale sowie einer ständig besetzten Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle sind Aufgaben des Landkreises. Hierzu informiert Sie der Landkreis Emsland, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, Tel.: (0 59 31) 44-0.
Ihre Ansprechpartner
Ordnung
Besuchsadresse: | Friederikenstr. 11, 26871 Papenburg |
Zentrale Postanschrift: | Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg |
Rufnummer: | 04961 / 82-5140 |
E-Mail: | ordnung@papenburg.de |
Servicezeiten: | Mo - Do 8:30 -12 Uhr und 14 - 16 Uhr |
Fr 8:30 - 12:30 Uhr | |
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