Fischereischein

Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG)

Leistungsbeschreibung

Der Fischereischein ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln.

Wer das 14. Lebensjahr vollendet und seinen Hauptwohnsitz im Bereich der Stadt Papenburg hat, kann den Fischereischein beim Bürgerbüro beantragen, wenn

  • ein Fischerprüfungszeugnis oder
  • ein Patent als Küstenfischer abgelegt oder
  • ein Jahresfischereischein für drei aufeinanderfolgende Jahre vor dem 01.03.1978 ausgestellt worden ist.

Die Beantragung muss persönlich erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Die in der ehemaligen UdSSR erworbenen Jäger-/Angler-Mitgliedsausweise erfüllen nicht die Voraussetzung des Fischereigesetzes zur Ausstellung eines Fischereischeines.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr beträgt 45,00 €.

Eine Ersatzausstellung kostet 15,00 €.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lichtbild (Größe 35 mm x 52 mm, Hochformat)
  • Fischerprüfungszeugnis oder Küstenfischerpatent oder Jahresfischereischein (ausgestellt vor 01.03.1978)
  • bei Minderjährigen: Zustimmung eines Sorgeberechtigten 

Ihre Ansprechpartner

Bürgerdienste allgemein - Bürgerbüro

Besuchsadresse: Friederikenstr. 11, 26871 Papenburg
  (Pkw-Zufahrt auch über Parkplatz)
Zentrale Postanschrift: Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Rufnummer:  04961 / 82-5500
E-Mail:  buergerbuero@papenburg.de
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