Friedhofsverwaltung
Rechtsgrundlage
- Niedersächsisches Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Nds. BestattG)
- Friedhofssatzung
- Gebührenordnung zur Friedhofssatzung
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Papenburg ist Träger des kommunalen Friedhofes an der Waldseestraße in Aschendorf.
Der Friedhof dient der Beisetzung aller Personen, die bei ihrem Tode in der Stadt Papenburg ihren Wohnsitz oder Aufenthalt hatten, sowie derjenigen, die aufgrund bestehender Nutzungsrechte ein Anrecht auf Beisetzung in einem Wahlgrab haben.
Was sollte ich noch wissen?
Die weiteren Friedhöfe im Stadtgebiet stehen nicht in Trägerschaft der Stadt Papenburg. Informationen zu diesen Friedhöfen erhalten Sie bei den im Folgenden aufgeführten Kirchengemeinden und Verbänden.
- Katholische Kirchengemeinde St. Antonius für den Friedhof an der Kirchstraße und den katholischen Teil des Friedhofes der Kirchengemeinde St. Anna im Ortsteil Aschendorfermoor;
- Gemeindeverbund Katholische Kirchengemeinden St. Marien und St. Michael für die Friedhöfe im Stadtteil Obenende an den Straßen Birkenallee und Splitting links;
- Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde in Papenburg für den Friedhof in Papenburg-Bokel, An der Marktkirche 8 und den evangelischen Teil des Friedhofes im Ortsteil Aschendorfermoor;
- Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde in Aschendorf, Paul-Gerhardt-Straße 2, für den Friedhof an der Paul-Gerhardt-Straße;
- Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Niedersachsen in Hannover für den jüdischen Friedhof an der Waldseestraße
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei der Anmeldung einer Bestattung ist eine Sterbeurkunde vorzulegen.
Direkter Ansprechpartner
Marion Schepers-Sürken
Dokumente & Formulare
Siehe auch
Sterbeurkunde