Führerscheinumstellung Kartenführerschein

Rechtsgrundlage

Fahrerlaubnisverordnung

Straßenverkehrsgesetz (StVG)

Leistungsbeschreibung

Umstellung der Fahrerlaubnis

auf den EU-Führerschein / Kartenführerschein Auch wenn in Deutschland noch keine Umtauschpflicht besteht, empfiehlt es sich, wenn man viel im Ausland unterwegs ist, diesen Umtausch vorzunehmen.

Sie erhalten anstatt des alten grauen oder rosa "Lappens" einen Führerschein in Scheckkartengröße. Dieser ersetzt nicht den internationalen Führerschein, der in einigen außereuropäischen Ländern verlangt wird.

Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Papenburg gemeldet sind, können Sie den EU-Kartenführerschein im Bürgerbüro beantragen, die Bearbeitungszeit beträgt ca. vier Wochen, der neue Führerschein wird Ihnen nach Fertigstellung zugeschickt. Den alten rosa oder grauen Führerschein können Sie nach Erhalt des neuen Kartenführerscheines als Andenken behalten. Besonderheit bezüglich der Umtauschpflicht bei der alten Klasse 2

Die alte Klasse 2 (neu C und D) verliert ihre Gültigkeit mit Vollendung des 50. Lebensjahres des Führerscheininhabers. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres bis zur Aushändigung des neuen Führerscheines dürfen keine Fahrzeuge dieser Klassen geführt werden. Durch eine rechtzeitige Umstellung der alten Fahrerlaubnis in den neuen Kartenführerschein (ca. 6 Wochen vor dem 50. Geburtstag) verhindern Sie diese  "Zwangspause".

Was sollte ich noch wissen?

Sollte Ihr alter Führerschein nicht vom Landkreis Emsland ausgestellt oder eine Änderung eingetragen worden sein, muss für die Umstellung eine Karteikartenabschrift vorgelegt werden. Die Karteikartenabschrift ist eine zusätzliche ausführliche Bestätigung Ihrer bestandenen Führerscheinklassen. Die Abschrift erhalten Sie durch telefonische Anforderung kostenlos bei der Straßenverkehrsbehörde, die den Führerschein ausgesellt hat. 

Die Umstellung einer ausländischen Fahrerlaubnis muss bei der Führerscheinstelle in Meppen beantragt werden.

Welche Gebühren fallen an?

  • 30,30 € für die Führerscheinumstellung incl. Direktversand

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Führerschein
  • Personalausweis
  • aktuelles Lichtbild nach der Passverordnung vom 19.10.2007
  • Karteikartenabschrift (sofern der alte Führerschein nicht vom Landkreis Emsland ausgestellt worden ist)
  • ärztliches und augenärztliches Gutachten für Inhaber der alten Klassen 2 bzw. der Klassen C und D

Ihre Ansprechpartner

Bürgerdienste allgemein - Bürgerbüro

Besuchsadresse: Friederikenstr. 11, 26871 Papenburg
  (Pkw-Zufahrt auch über Parkplatz)
Zentrale Postanschrift: Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Rufnummer:  04961 / 82-5500
E-Mail:  buergerbuero@papenburg.de
Servicezeiten: Mo, Di  8:00 Uhr bis 16:30 Uhr durchgehend
  Mi 8:00 bis 12:30 Uhr
  Do 8:00 Uhr bis 18 Uhr durchgehend
  Fr  8:00 Uhr - 12:30 Uhr
Terminbuchung online: Terminbuchung Bürgerbüro

Siehe auch

Führerschein allgemein