Gewässerunterhaltung / Grabenunterhaltung
Rechtsgrundlage
Niedersächsiches Wassergesetz
Leistungsbeschreibung
Die Stadt Papenburg und die angrenzenden Gebiete werden von einem relativ dichten Netz von Entwässerungsgräben durchzogen. Zur Gewährleistung der Oberflächenentwässerung sind an den Gewässern regelmäßige Unterhaltungsarbeiten erforderlich. Dies gilt insbesondere, da es sich um Gewässer mit besonders geringem Gefälle und nur sehr geringer Fließgeschwindigkeiten handelt. Sie sind teilweise abhängig von der Wasserstandsregulierung durch die Schöpfwerke und Siele: wird während längerer Trockenperioden nicht gesielt oder gepumpt, gibt es keine Fließbewegungen. Dadurch setzen sich feinste mitgeführte Teilchen ab und führen zu Schlammablagerungen (Faulschlamm). Wie Gewässer zu unterhalten sind und wer für ihre Unterhaltung zuständig ist, wird durch das Niedersächsische Wassergesetz geregelt. Für die Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung ist danach jeder Grundstückseigentümer zuständig - jeweils für den Gewässerbereich auf seinem Grundstück. Das beigefügte Merkblatt gibt dazu allen Eigentümern einen Überblick zur Gewässerunterhaltung.
Ihre Ansprechpartner
Stadtentwässerung
Besuchsadresse: | Hauptkanal links 58, 26871 Papenburg |
Zentrale Postanschrift: | Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg |
Rufnummer: | 04961 / 82-5148 |
E-Mail: | tiefbau@papenburg.de |
Servicezeiten: | Mo - Do 8:30 -12 Uhr und 14 - 16 Uhr |
Fr 8:30 - 12:00 Uhr |