Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Rechtsgrundlage
Bundezentralregistergesetz
Leistungsbeschreibung
Dieser Auszug ist ein Führungszeugnis für Gewerbetreibende. Er wird für bestimmte geschäftliche und gewerberechtliche Aktivitäten benötigt. Er wird beim Gewerbezentralregister in Bonn erstellt.
Es wird unterschieden nach
- Auszügen an den Betroffenen (Belegart 1)
- Auszügen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9) (Verwendungszweck und Anschrift der Behörde sind anzugeben.)
Sie können den Antrag entweder vor Ort bei der Meldebehörde/im Bürgerbüro Ihres Wohnsitzes beantragen.
Alternativ können Sie mit dem neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, einem Kartenlesegerät und der AusweisApp die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Jusitz alternativ auch direkt online beantragen > Auszug Gewerbezentralregister hier online beantragen.
Welche Gebühren fallen an?
Pro Antrag wird eine Gebühr in Höhe von 13,00 € erhoben.
Welche Unterlagen werden genötigt?
- Personalausweis bzw. Reisepass;
- ggf. werden Angaben zu der Registereintragsnummer und das Registergericht des Gewerbes benötigt.
Ihre Ansprechpartner
Bürgerdienste allgemein - Bürgerbüro
Besuchsadresse: | Friederikenstr. 11, 26871 Papenburg |
(Pkw-Zufahrt auch über Parkplatz) | |
Zentrale Postanschrift: | Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg |
Rufnummer: | 04961 / 82-5500 |
E-Mail: | buergerbuero@papenburg.de |
Servicezeiten: | Mo, Di 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr durchgehend |
Mi 8:00 bis 12:30 Uhr | |
Do 8:00 Uhr bis 18 Uhr durchgehend | |
Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr | |
Terminbuchung online: | Terminbuchung Bürgerbüro |
Siehe auch
Führungszeugnis