Gleichstellungsangelegenheiten

Rechtsgrundlage

Niedersächsisches Gleichberechtigungsgesetz (NGG),

§§ 8,9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG)

Leistungsbeschreibung

Städtische Gleichstellungsbeauftragte:

Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes lautet: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. In der Wirklichkeit sind Frauen immer noch in vielen Bereichen des täglichen Lebens schlechter gestellt sind als Männer.

Der Staat fördert die tatsächliche Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, in Niedersachsen hat der Landtag dazu zwei Gesetze verabschiedet: das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz (NGG) und die Einführung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in §§ 8,9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG).

Auf der Grundlage des § 8 NKomVG hat die Stadt Papenburg ab 01.05.2019 Frau Melanie Schröder als hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte neben Frau Bettina Schlereth  als ständiger Stellvertreterin bestellt.

Durch ihre unmittelbare Einbindung in die Verwaltung und Politik sowie ihre gesetzlichen Rechte, Kompetenzen und direkten Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten fördert die städtische Gleichstellungsbeauftragte die Gleichberechtigung in der Stadt Papenburg.

Aufgaben und Beratungsangebote vor Ort:

Das Büro der Gleichstellungsbeauftragten befindet sich im Nebengebäude des Rathauses an der Kirchstraße 7 (Sparkassengebäude Rundbau, ehemals LBS, Eingang aus Richtung Antoniuskirche).
Die Sprechzeiten sind montags von 14.00 - 16.00 Uhr und donnerstags von 9.00 - 12.00 Uhr.

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Papenburg ist direkte Ansprechpartnerin aller Bürgerinnen und Bürger vor Ort für Fragen der Gleichberechtigung.

Eines der zentralen Themen der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, aber auch andere Fragen wie Gesundheit oder Gewalt gegen Frauen sind aktuelle Themen. Dazu 

  • bietet die städtische Gleichstellungsbeauftragte regelmäßige Sprechstunden an,
  • informiert, berät und unterstützt sie und vermittelt Kontakte bzw. pflegt Kontakte zu den verschiedensten Gruppen, Organisationen und Institutionen vor Ort sowie darüber hinaus auf Kreis-, Landes- oder Bundesebene
  • regt die städtische Gleichstellungsbeauftragte örtliche Angebote, Projekte, Veranstaltungen oder Ausstellungen zu Gleichstellungsfragen an und führt sie durch.

Ihre Ansprechpartner

Gleichstellung

Besuchsadresse: Hauptkanal rechts 72 (Villa Dieckhaus, Zimmer V1.04), 26871 Papenburg
Zentrale Postanschrift: Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Rufnummer:  04961 / 82-5215
E-Mail:  gleichstellung@papenburg.de
Servicezeiten: Mo - Do  8:30 -12 Uhr und 14 - 16 Uhr
  Fr  8:30 -12:30 Uhr