Gleisanlagen

Leistungsbeschreibung

Die derzeitig betriebene Gleisinfrastruktur der Stadt Papenburg grenzt südlich am Kilometer 305.632 Anschlussweiche 3 (Stammgleis Deverhafen) sowie im nördlichen Bereich an der Anschlußweiche 31 in Höhe des Kilometers 306,6 (Stammgleis Sielkanal) an die öffentliche Schieneninfrastruktur der DB Netz AG an. Die kommunale Infrastruktur verfügt somit über zwei Anschlussgleisgrenzen. Eine Übersicht über die kommunale Infrastruktur und die Infrastruktur der Nebenanschließer bietet die Abbildung 1. Die Unterhaltung der Infrastruktur obliegt der Stadt. Die zuständige Aufsichtsbehörde LEA Gesellschaft für Landeseisenbahnaufsicht mbH unternimmt in regelmäßigen Abständen eine Begutachtung der Infrastruktur.

Was sollte ich noch wissen?

Für die Nutzung des Gleises gelten die Bedienungsanweisung und die Nutzungsbedingungen der Stadt Papenburg. Sie finden diese unten im Verkehrsteil des Ortsrechts. 

Was sollte ich noch wissen?

Die Befreiung /Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats indem der Gültigkeitszeitraum beginnt. Eine rückwirkende Befreiung/Ermäßigung ist ab dem Zeitpunkt der Antragstellung für maximal drei Jahre möglich.

Ihre Ansprechpartner

Technische Infrastruktur

Besuchsadresse: Hauptkanal links 58, 26871 Papenburg
Zentrale Postanschrift: Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Rufnummer:  04961 / 82-5260
E-Mail:  tiefbau@papenburg.de
Servicezeiten: Mo - Do 8:30 -12 Uhr und 14 - 16 Uhr
  Fr  8:30 - 12:00 Uhr