Grundsicherungsgeld (Grundsicherung für Arbeitsuchende)

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) sowie daraus resultierende Verordnungen, Erlasse etc.

Leistungsbeschreibung

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II unterstützt Sie mit:

  • Leistungen zur Eingliederung in Arbeit (aktive Leistungen) und
  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts (passive Leistungen).

Die aktiven Leistungen werden durch die Fallmanagerinnen und Fallmanager des Landkreises Emsland (https://www.jobcenter-emsland.de/arbeitsuchende/fallmanagement.html) erbracht. Zu den aktiven Leistungen gehört u. a. die Integration in Arbeit und die Verbesserung der Arbeitsmarktchancen. Welche(r) Fallmanager(in) für Sie zuständig ist, erfahren Sie von Ihrer Sachbearbeiterin/ Ihrem Sachbearbeiter im Bürgerdienst Soziales.

Die passiven Leistungen werden durch die Stadt Papenburg – Bürgerdienste Soziales – erbracht. Zu den passiven Leistungen gehören unter anderem eine Erst- und Auswegberatung, Zahlbarmachung der zu gewährenden Leistungen und vieles mehr.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherungsgeld

Grundsicherungsgeld können alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen erhalten, die das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. bis 67. Lebensjahr (gesetzliches Regelrenteneintrittsalter) noch nicht vollendet haben. Nicht erwerbsfähige Personen, die mit einer/ einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können ebenfalls einen Anspruch auf Grundsicherungsgeld haben.

Das Grundsicherungsgeld ist eine nachrangige Leistung. Haben Sie Anspruch auf andere Leistungen, sind Sie verpflichtet, diese zu beantragen oder geltend zu machen. Vorrangige Sozialleistungen können z.B. Wohngeld, Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Rente, Unterhaltsvorschuss, Berufsausbildungsbeihilfe sein.

Wie hoch ist das Grundsicherungsgeld? Woraus setzt es sich zusammen?

Die Leistungen nach dem SGB II setzen sich aus Regelbedarfen, Mehrbedarfen und Bedarfen für Unterkunft und Heizung zusammen.

Die aktuelle Höhe der Regelbedarfe ist auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales einsehbar.

Bestimmte Personengruppen erhalten über den Regelbedarf hinaus folgende Mehrbedarfe:

  • Werdende Mütter
  • Alleinerziehende
  • Menschen mit Behinderungen, die bestimmte Leistungen nach dem SGB IX erhalten
  • bei kostenaufwändiger Ernährung aus medizinischen Gründen
  • bei dezentraler Warmwasseraufbereitung mittels eines Durchlauferhitzers oder Warmwasserboilers
  • Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G, sofern Sie das 15. Lebensjahres vollendet haben und voll erwerbsgemindert sind.

Die Bedarfe für die Unterkunft werden im Rahmen des Grundsicherungsgeldes in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit sie angemessen sind. Dabei richtet sich die Frage der Angemessenheit sowohl nach den Bedarfen für Unterkunft und Heizung als auch nach der Größe des Wohnraumes.

Wenn Sie Einkommen haben oder über verwertbares Vermögen verfügen, wird dies auf das Grundsicherungsgeld angerechnet. Ob und wie viel davon zu berücksichtigen ist, entscheidet Ihr(e) Leistungssachbearbeiter(in) anhand der gesetzlichen Vorschriften.

Welche Mietobergrenzen gelten im Landkreis Emsland für die Kaltmieten inklusive Nebenkosten (Brutto-Kaltmiete):

 

Größe der

Bedarfsgemeinschaft

1 Per.

 

2 Pers.

 

2 Pers.

(nur bei Wohnflächen-mehrbedarf im Einzelfall)

3 Pers.

 

4 Pers.

 

5 Pers.

 

Angemessene Wohnfläche

50 m2

 

60 m2 

 

70 m2

 

75 m2 

 

85 m2

 

95m2 

 

Alle Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Emsland

398,00

481,00

543,00

574,00

669,00

764,00

Größe der

Bedarfsgemeinschaft

6 Pers.

7 Pers.

8 Pers.

9 Pers.

 

10 Pers.

 

Jede weitere Person

Angemessene Wohnfläche

105 m2 

115 m2 

125 m2 

135 m2

 

145 m2

 

10 m2

 

Alle Städte, Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Emsland

855,00 €

946,00 €

1.037,00 €

1.128,00

1.219,00

91,00

 

Wie beantrage ich Grundsicherungsgeld und welche Fristen muss ich beachten?

Für alle Leistungen nach dem SGB II ist ein Antrag erforderlich. Sie können den Antrag formlos, also persönlich, telefonisch oder schriftlich stellen.

Es ist wichtig, dass Sie den Antrag rechtzeitig stellen. Leistungen nach dem SGB II werden nicht für Zeiten vor der Antragstellung erbracht. Der Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts wirkt auf den Ersten des Monats zurück.

Um lange Wartezeiten zu vermeiden und um einen optimalen Arbeitsablauf zu gewährleisten, ist es ratsam, einen Termin zu vereinbaren.

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Alle Angaben, die Sie in Ihrem Grundsicherungsgeld-Antrag machen, müssen Sie durch Nachweise belegen.

Dies können beispielsweise sein:

  • Personalausweis
  • Mietvertrag
  • Nachweis Wasser-/Abwassergebühren, Heizkosten
  • Meldebescheinigung
  • Kindergeldbescheid
  • letzte Lohnabrechnungen
  • letzter Bescheid über das Arbeitslosengeld der Agentur für Arbeit
  • Vermögensnachweise
  • Kontoauszüge

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, teilt Ihnen Ihre Sachbearbeiterin/ Ihr Sachbearbeiter im Bürgerdienste Soziales mit.

Weitere Informationen zum Grundsicherungsgeld finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie uns an.

 

Integreat App

Die Integreat-Plattform ist ein Alltags-Guide in Form einer mobilen App und Web-App, welche Neuzugezogenen sowie ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern eine Unterstützung im Alltag sein soll. Aber auch Haupt- und Ehrenamtliche aus der Migrationsarbeit können die App für ihre Arbeit nutzen. 

Die App ist in 14 Sprachen verfügbar und kann offline genutzt werden, sodass die Inhalte auch ohne Internetverbindung zugänglich sind. Während Beratungen kann auf spezifische Seiten der App verwiesen werden, die in der Muttersprache des Nutzers verfügbar sind und ausgedruckt werden können.

Erreichbarkeit:

Hier finden Sie einen Info-Flyer.

Ihre Ansprechpartner

Bürgerdienste Soziales

Besuchsadresse:Rathausstraße 2 (neues Rathaus), 26871 Papenburg
Zentrale Postanschrift:Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Rufnummer (Grundsicherungsgeld): 04961 / 82-5144
Rufnummer (Wohngeld):04961 / 82-5130
E-Mail: buergerdienste-soziales@papenburg.de.
Servicezeiten:Mo, Di 8:30-12 und 14 -16 Uhr
 Mi 8:30 - 12 Uhr
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Terminvereinbarung online:Terminbuchung Grundsicherungsgeld
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