Grundsteuer

Rechtsgrundlage

Grundsteuergesetz

Nds. Grundsteuergesetz (NGrStG)

Leistungsbeschreibung

Die Stadt Papenburg erhebt auf Grundlage des Nds. Grundsteuergesetzes (NGStrG) i.V.m. dem Grundsteuergesetz (GrStG) von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer.

Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer, Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes:  

  • die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A),
  • die bebauten und unbebauten Grundstücke (Grundsteuer B).

Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Die Steuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das sie festzusetzen ist.

Was sollte ich noch wissen?

Die Festsetzung kann nur durch Anfechtung des Grundsteuermessbescheides beim zuständigen Finanzamt, nicht durch Anfechtung des gemeindlichen Steuerbescheides angegriffen werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Hebesätze betragen ab 2025

  • Grundsteuer A 310 %;
  • Grundsteuer B 310 % .

 

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Steuern/Abgaben

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