Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Überblick
Gemäß § 3 Abs. 1 AsylbLG ist von der zuständigen Gemeinde/Stadt der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts durch Sach- und Geldleistungen zu decken. Außerdem ist in diesem Zusammenhang auch die Wohnraumversorgung sicherzustellen.
Der Bedarf für Unterkunft, Heizung und Hausrat wird gesondert als Geld- oder Sachleistung erbracht. Bedarfe für Bildung und Teilhabe werden gesondert berücksichtigt.
Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem AsylbLG, wenn Sie:
- Asylsuchender in Deutschland sind
- oder Ausländer mit einer Duldung sind
- oder vollziehbar ausreisepflichtig sind
und
- kein Einkommen und Vermögen haben
- oder zu wenig in Ihrem Job verdienen und Unterstützung brauchen, um für Ihren Lebensunterhalt zu sorgen.
Kontakt
Für weitere Informationen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bürgerdienste Soziales der Stadt Papenburg gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner sind:
Integreat App
Die Integreat-Plattform ist ein Alltags-Guide in Form einer mobilen App und Web-App, welche Neuzugezogenen sowie ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern eine Unterstützung im Alltag sein soll. Aber auch Haupt- und Ehrenamtliche aus der Migrationsarbeit können die App für ihre Arbeit nutzen.
Die App ist in 14 Sprachen verfügbar und kann offline genutzt werden, sodass die Inhalte auch ohne Internetverbindung zugänglich sind. Während Beratungen kann auf spezifische Seiten der App verwiesen werden, die in der Muttersprache des Nutzers verfügbar sind und ausgedruckt werden können.
Erreichbarkeit:
Hier finden Sie einen Info-Flyer.
- Am Computer: Über https://integreat.app/emsland/de
- Google Play Store: https://play.google.com/store/apps/details?id=tuerantuer.app.integreat
- App Store (iOS): https://itunes.apple.com/de/app/integreat/id1072353915