Namensänderung
Rechtsgrundlage
Namensänderungsgesetz
Leistungsbeschreibung
Ein mit der Geburt erworbenen Name kann aus bestimmten Anlässen öffentlich-rechtlich geändert werden. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist dafür gedacht, im Einzelfall eine Unzuträglichkeit im Alltag aufgrund eines Namens zu beseitigen. Sie ist nur einmal im Leben möglich und auch nur dann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Was ist ein wichtiger Grund? Sprechen Sie uns an.
Was sollte ich noch wissen?
Änderungen können nur bei Personen vorgenommen werden, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind. Ehenamen können bei bestehender Ehe nur gemeinsam geändert werden.
Welche Gebühren fallen an?
Änderung des Familiennamens: 30,00 bis 1.500,00 €
Änderung des Vornamens: 30,00 bis 500,00 €
Ihre Ansprechpartner
Bürgerdienste allgemein - Standesamt
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Zentrale Postanschrift: | Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg |
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