Pfandleihgewerbe
Rechtsgrundlage
Gewerbeordnung (GewO)
Pfandleiherverordnung (PfandlV)
Leistungsbeschreibung
Wer das Geschäft eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers betreiben will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und die für den Gewerbebetrieb erforderlichen Mittel nachweist.
Wenn der Sitz des Gewerbebetriebes im Gebiet der Stadt Papenburg liegt und Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen eine entsprechende Erlaubnis durch die Stadt Papenburg erteilt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erlaubniserteilung können Gebühren von bis zu 230,00 € erhoben werden.