Rechnungsprüfung
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
Leistungsbeschreibung
Die Rechnungsprüfung ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Kommunen. Ihre Aufgaben und Stellung sind im Abschnitt "Prüfungswesen" des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (§§ 153 - 158) definiert.
Zu den Aufgaben gehört die Prüfung der Finanzwirtschaft der Stadt, inbes.
- die laufende Prüfung der Kassenvorgänge und Belege sowie die Prüfung des Jahresabschlusses (Jahresabschluss der Kommune),
- die Überwachung der Kassen und Zahlstellen,
- die Prüfung von Vergaben vor Auftragserteilung,
- die Prüfung der Verwaltung auf Ordnungsmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Die Rechnungsprüfung ist zwar organisatorisch als Stab 03 dem Bürgermeister zugeordnet. Bei der Aufgabenerfüllung ist sie jedoch unabhängig, unmittelbar dem Rat der Stadt unterstellt und nur diesem verantwortlich.
Was sollte ich noch wissen?
Die Rechnungsprüfung ist eine interne Einrichtung und nicht direkte Servicestelle für den Bürger - Anfragen werden jedoch jederzeit gerne entgegengenommen und an die zuständigen Fachbereiche weitergeleitet.
Ihre Ansprechpartner
Rechnungsprüfung
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Zentrale Postanschrift: | Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg |
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E-Mail: | andreas.metz@papenburg.de |
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