Reisegewerbe

Rechtsgrundlage

Gewerbeordnung (GewO)

Leistungsbeschreibung

Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben, Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht (vertreibt) oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt.

Im Gegensatz zum stehenden Gewerbe ist im Reisegewerbe stets eine Erlaubnis, eine sogenannte Reisegewerbekarte, erforderlich.

Voraussetzung für die Erteilung einer Reisegewerbekarte ist, dass tatsächlich eine reisegewerbliche Tätigkeit ausgeübt werden soll und der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt.

Wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und Ihren Wohnsitz in Papenburg, kann Ihnen durch die Stadt Papenburg eine Reisegewerbekarte erteilt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Erteilung einer Reisegewerbekarte können Verwaltungsgebühren von bis zu 377,00 € erhoben werden.