Schiedsamt
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Gesetz über gemeindliche Schiedsämter (NGSchÄG)
Leistungsbeschreibung
Bei kleineren Rechtsstreitigkeiten oder in alltäglichen Bagatellfällen muss nicht unbedingt ein Gericht in Anspruch genommen werden. Eine kostengünstige und einfache Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die Schiedsämter.
Ein Schiedsamt wird ehrenamtlich von Schiedspersonen (Schiedsfrauen / Schiedsmänner) ausgeübt, die vom Rat der Stadt für die Dauer von 5 Jahren gewählt und vom zuständigen Amtsgericht förmlich verpflichtet werden.Die Schiedsmänner / Schiedsfrauen leben und wohnen in der Gemeinde und kennen oft die menschlichen Hintergründe eines Streits. Daher haben sie nicht selten bessere Vorschläge für dessen Beilegung, als dies ein Gericht mit seinen prozessualen Mitteln leisten könnte.
Für die Stadt Papenburg sind derzeit folgende Schiedsmänner bestellt:
Hans-Werner Gouterney
Bokeler Str. 107, 26871 Aschendorf, Tel. 04962 / 914907,
E-Mail: hans.gouterney@schiedsmann.de
Was sollte ich noch wissen?
Das Schiedsamt kann in folgenden Fällen angerufen werden:
- In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Zivilsachen).
Dies empfiehlt sich vor allem, wenn es sich um Streitigkeiten zwischen Nachbarn und Hausgenossen handelt und bei Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit dem Kaufmann oder Handwerker in der Nachbarschaft.
Bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten (z.B. überhängende Wurzeln und Zweige von einem Nachbargrundstück, Früchte von Bäumen und Sträuchern, die auf ein Nachbargrundstück hinüber fallen und weiteren Ansprüchen der im Niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz geregelten Ansprüche) ist die obligatorische Streitschlichtung vorgesehen, d. h. eine Klage in diesen Streitigkeiten ist erst zulässig, wenn vorher versucht worden ist, die Streitigkeiten einvernehmlich vor einem Schiedsamt beizulegen.
- In "kleinen" Strafsachen.
Bei vielen kleinen Straftaten, wie z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung kann die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung dieser Straftat verneinen.
In diesen Fällen muss der "Verletzte" bzw. "Geschädigte" sich erst einmal an das Schiedsamt wenden, ehe eine Privatklage vor dem Strafgericht gegen den "Beschuldigten" erhoben werden kann.
Eingeleitet wird ein Verfahren durch einen mündlich oder schriftlich bei einer Schiedsperson gestelltem Antrag.
Die amtliche Gebühr für das Verfahren beträgt 15,00 Euro (wenn die Parteien sich nicht einigen können). 25,00 Euro sind zu zahlen, wenn eine Einigung erzielt wird. In Einzelfällen, zum Beispiel bei schwierigen Verfahren, kann die Gebühr auch auf höchstens 50,00 Euro erhöht werden. Hinzu kommen wenige Cent für Auslagen und Schreibgebühren. Zum Beispiel werden pro Seite ausgefertigter Vordrucke 0,51 Euro berechnet. Mit den Auslagen für Telefongebühren und Portokosten bezahlen Sie durchschnittlich 30 bis 35 Euro für eine Verhandlung mit einer Einigung.
Ihre Ansprechpartner
Ordnung
| Besuchsadresse: | Rathausstr. 2 (neues Rathaus), 26871 Papenburg |
| Zentrale Postanschrift: | Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg |
| Rufnummer: | 04961 / 82-5140 |
| E-Mail: | ordnung@papenburg.de |
| Servicezeiten: | Mo, Di 8:30 - 12 und 14 -16 Uhr |
| Mi 8:30 - 12 Uhr | |
| Do 8:30 bis 12 und 14 - 16 Uhr | |
| Fr 8:30 bis 12 Uhr | |
| Terminbuchung online: | Terminbuchung Ordnung |
Bewerbung bis zum 30. November
„Ich bin nicht Richter, nicht Anwalt und auch kein Ermittler - ich bin Mediator“ – Im Gespräch mit Papenburgs Schiedsmann Hans Werner Gouterney
In vielen Streitigkeiten ist das Schiedsamt die erste Anlaufstelle, bevor überhaupt eine Zivilklage vor Gericht möglich ist. Doch was macht eine Schiedsperson genau? Warum ist diese Rolle so wichtig für das Miteinander in unserer Stadt? Und welche Menschen eignen sich für dieses Ehrenamt? Wir haben mit Papenburgs Schiedsmann Hans Werner Gouterney gesprochen.
Herr Gouterney, viele wissen gar nicht genau, was eine Schiedsperson eigentlich macht. Können Sie das einmal erklären?
Um die Aufgabe zu verstehen, muss man zwischen der theoretischen, also rechtlichen Grundlage, und der praktischen Arbeit unterscheiden.
Nach den gesetzlichen Regelungen in Niedersachsen müssen bestimmte zivilrechtliche Streitigkeiten zunächst im Rahmen eines außergerichtlichen Schlichtungsversuchs behandelt werden, bevor überhaupt Klage beim Amtsgericht erhoben werden darf. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Niedersächsischen Schlichtungsgesetz, und die Durchführung regelt das Niedersächsische Schiedsämtergesetz.
Praktisch lädt die Schiedsperson lädt daher zu einer offiziellen Schlichtungsverhandlung ein. Wird dort keine Einigung erzielt, stelle ich eine sogenannte Erfolglosigkeitsbescheinigung aus – quasi die „Eintrittskarte“ für eine anschließende Klage vor Gericht.
Welche Fälle gehören typischerweise zu Ihnen?
Die Bandbreite ist größer, als viele denken. Häufig geht es um klassische Nachbarschaftsthemen, also alles, was im niedersächsischen Nachbarrechtsgesetz und im BGB geregelt ist. Zum Beispiel:
- Lärm, Gerüche, Rauch oder ähnliches,
- Überhängende Zweige oder Wurzeln,
- Laub, Früchte oder herabfallende Äste,
- Grenzbäume und Grenzzäune, insbesondere deren Höhe und Abstände.
Dazu kommen Streitigkeiten wegen Hausfriedensbruchs, ehrverletzenden Äußerungen oder auch Fälle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Viele Menschen sind überrascht, wie viel rechtlich tatsächlich geregelt ist. Ich empfehle immer die Broschüre des Niedersächsischen Justizministeriums zum Nachbarschaftsrecht, die man kostenlos bestellen kann. (Link: https://www.mj.niedersachsen.de/startseite/service/publikationen/ )
Wie läuft so eine Schlichtung in der Praxis ab?
Zunächst stellt eine der beteiligten Personen einen Antrag bei mir. Darin steht, worum es geht und welche Forderung besteht. Danach lade ich beide Seiten zu einem Gütetermin ein.
Ziel ist immer, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das gelingt aber nur, wenn beide Parteien kompromissbereit sind. Ich bin nicht Richter, nicht Anwalt und auch kein Ermittler – ich bin Mediator. Ich begleite durch das Gespräch, strukturiere den Ablauf, höre zu und mache, wenn nötig, konstruktive Vorschläge.
Daneben gibt es den sogenannten „Tür-und-Angel-Fall“: Man spricht spontan miteinander, erklärt die Situation kurz und manchmal klärt sich der Streit in wenigen Minuten. Das ist häufiger der Fall, als man denkt.
Wie oft kommen Menschen mit falschen Erwartungen zu Ihnen?
Sehr oft. Viele erwarten eine Art Sofortmaßnahme, ähnlich wie bei der Polizei.
Aber ich kann keine Beweise sichern, ich gebe keine Rechtsberatung und ich entscheide auch nicht, wer „Recht“ hat. Manche haben vorher nicht einmal versucht, selbst das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen.
Ich begleite, vermittle und versuche, beide Seiten wieder in ein konstruktives Gespräch zu bringen. Am Ende steht im besten Fall ein Kompromiss, der beiden erlaubt, wieder friedlich miteinander zu leben. Aber das gelingt nur, wenn beide das auch wollen.
Welche persönlichen Eigenschaften braucht eine Schiedsperson?
Der wichtigste Grundsatz ist das Neutralitätsgebot. Ich darf niemals Partei ergreifen – weder für Antragsteller noch Antragsgegner.
Darüber hinaus braucht man:
- Einfühlungsvermögen,
- Geduld,
- Deeskalationsfähigkeit,
- Durchsetzungsvermögen, falls ein Gespräch aus dem Ruder läuft,
- die Fähigkeit, gut zuzuhören,
- strukturiertes Arbeiten und Festhalten an der Tagesordnung,
- Kenntnisse der rechtlichen Grundlagen.
Man muss Menschen mögen, ihre Geschichten hören wollen und auch mit sehr unterschiedlichen Charakteren umgehen können. Das schließt manchmal auch hitzige Diskussionen ein.
Wie haben Sie sich selbst auf die Aufgabe vorbereitet?
Ich habe, wie alle Schiedspersonen, Fortbildungen über den Bundesverband der Schiedspersonen besucht. Dort lernt man rechtliche Grundlagen, Gesprächsführung, Mediationsmethoden und nimmt an Rollenspielen teil. Diese Schulungen sind wirklich hilfreich und werden regelmäßig aufgefrischt.
Warum würden Sie anderen empfehlen, sich als stellvertretende Schiedsperson zu bewerben?
Weil es ein spannendes, abwechslungsreiches und gesellschaftlich wertvolles Ehrenamt ist.
Man lernt viele Menschen kennen, hört ihre Geschichten, begleitet sie durch schwierige Situationen und hilft oft ganz konkret dabei, Konflikte zu lösen. Kein Fall ist wie der andere und es wird nie langweilig.
Außerdem ist die stellvertretende Schiedsperson unverzichtbar:
Sie übernimmt, wenn die hauptamtliche Schiedsperson befangen oder im Urlaub ist. Ohne diese Vertretung könnten viele Verfahren gar nicht stattfinden.
Ihr Fazit?
Schlichten ist Beziehungsarbeit.
Es geht darum, Menschen wieder an einen Tisch zu bringen, Verständnis zu schaffen und Lösungen möglich zu machen, wo vorher keine mehr sichtbar waren. Wenn das gelingt, und das passiert sehr häufig, ist das ein sehr erfüllendes Gefühl und zeugt von der wichtigen gesellschaftlichen Aufgabe des Schiedsamtes.