Unterhaltsheranziehung bei Bezug von Leistungen nach dem SGB II/SGB XII

Leistungsbeschreibung

Im Zusammenhang mit der Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II (Bürgergeld) und der Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII ist die Prüfung, Überleistung und Dursetzung von Unterhaltsansprüchen von Leistungsbeziehern von Bedeutung.

Um dem Grundsatz des Nachranges der Hilfe gerecht zu werden, sind sowohl die Träger der Leistungen nach dem SGB II als auch die Träger der Sozialhilfe verpflichtet, die Kraft Gesetzes übergegangenen Unterhaltsansprüche im Rahmen des § 33 SGB II und § 94 SGB XII umgehend zu sichern und durchzusetzen.

Bestehende Unterhaltsansprüche nach bürgerlichem Recht gehen zusammen mit dem unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch bis zur Höhe der geleisteten Aufwendungen auf den jeweiligen Träger über, sofern der Übergang nicht ausgeschlossen bzw. begrenzt ist.

Die Unterhaltsprüfung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen des SGB II/SGB XII und des BGB sowie unter Berücksichtigung der unterhaltsrechtlichen Leitlinien, der Düsseldorfer Tabelle und der aktuellen Rechtsprechung.

Sofern Sie zum Zeitpunkt der Antragstellung der Leistungen nach dem SGB II/SGB XII bereits Unterhaltszahlungen erhalten, sind die Unterhaltszahlungen im Rahmen der Antragstellung anzugeben und nachzuweisen.

Liegt Ihnen ein Unterhaltstitel (z.B. Jugendamtsurkunde, Gerichtsurteil oder –beschluss) vor, sind Sie verpflichtet, hier eine Kopie davon vorzulegen.

Welche konkreten Unterlagen für die Unterhaltsprüfung von Ihnen vorzulegen sind, erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung passgenau auf Ihren Einzelfall.

Was sollte ich noch wissen?

Bitte beachten Sie, dass gemäß § 1614 BGB für die Zukunft nicht auf den Unterhalt verzichtet werden kann. Leistungen nach dem SGB II und SGB XII sind grundsätzlich nachrangig gegenüber Unterhaltsansprüchen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Auch der Landkreis Emsland hilft Ihnen in unterhaltsrechtlichen Fragen weiter. Wünschen Sie nähere Informationen zum Unterhaltsvorschuss oder zu den Aufgaben des gesetzlichen Beistandes (Vaterschaftsfeststellungen, Berechnung Kindesunterhalt sowie das kostenlose Erstellen von Unterhaltsurkunden), so wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an den Fachbereich Jugend des Landkreises Emsland.

Haben Sie weitere Fragen? Rufen Sie uns an.

Ansprechpartner:

Frau Geering

Frau Niehaus

 

Link Düsseldorfer Tabelle 2024: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf

 

Link OLG OL Leitlinien 2024: https://oberlandesgericht-oldenburg.niedersachsen.de/download/202907/Unterhaltsrechtliche_Leitlinien_Stand_01.01.2024_nicht_barrierefrei_.pdf

 

Integreat App

Die Integreat-Plattform ist ein Alltags-Guide in Form einer mobilen App und Web-App, welche Neuzugezogenen sowie ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern eine Unterstützung im Alltag sein soll. Aber auch Haupt- und Ehrenamtliche aus der Migrationsarbeit können die App für ihre Arbeit nutzen. 

Die App ist in 14 Sprachen verfügbar und kann offline genutzt werden, sodass die Inhalte auch ohne Internetverbindung zugänglich sind. Während Beratungen kann auf spezifische Seiten der App verwiesen werden, die in der Muttersprache des Nutzers verfügbar sind und ausgedruckt werden können.

Erreichbarkeit:

Hier finden Sie einen Info-Flyer.

 

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Ihre Ansprechpartner

Bürgerdienste Soziales

Besuchsadresse: Von-Galen-Str. 11-13, 26871 Aschendorf
Zentrale Postanschrift: Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Rufnummer (Bürgergeld):  04961 / 82-5144
Rufnummer (Wohngeld): 04961 / 82-5130
E-Mail:  buergerdienste-soziales@papenburg.de.
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