Unterschriftsbeglaubigung
Rechtsgrundlage
Verwaltungsverfahrensgesetz,
Allgemeine Gebührenordnung
Leistungsbeschreibung
Unterschriften können beglaubigt werden, wenn diese in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder von diesem anerkannt werden.
Die Unterschriftsbeglaubigung bestätigt, dass die unterschriftsgeleistete Person das Schriftstück persönlich unterschrieben hat.
Im Rahmen der Verkehrsentwicklung wurde im Frühjahr 2020 der Verkehrsentwicklungsplan 2035 verabschiedet, der eine umfangreiche Analyse und Umsetzung von verkehrlichen Maßnahmen beinhaltet
Welche Gebühren fallen an?
6,00 € pro Unterschriftsbeglaubigung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis oder Reisepass
Ihre Ansprechpartner
Bürgerdienste allgemein - Bürgerbüro
Besuchsadresse: | Friederikenstr. 11, 26871 Papenburg |
(Pkw-Zufahrt auch über Parkplatz) | |
Zentrale Postanschrift: | Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg |
Rufnummer: | 04961 / 82-5500 |
E-Mail: | buergerbuero@papenburg.de |
Servicezeiten: | Mo, Di 8:00 Uhr bis 16:30 Uhr durchgehend |
Mi 8:00 bis 12:30 Uhr | |
Do 8:00 Uhr bis 18 Uhr durchgehend | |
Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr | |
Terminbuchung online: | Terminbuchung Bürgerbüro |