Unterschriftsbeglaubigung

Rechtsgrundlage

Verwaltungsverfahrensgesetz,

Allgemeine Gebührenordnung

Leistungsbeschreibung

Unterschriften können beglaubigt werden, wenn diese in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder von diesem anerkannt werden.

Die Unterschriftsbeglaubigung bestätigt, dass die unterschriftsgeleistete Person das Schriftstück persönlich unterschrieben hat.

 

Im Rahmen der Verkehrsentwicklung wurde im Frühjahr 2020 der Verkehrsentwicklungsplan 2035 verabschiedet, der eine umfangreiche Analyse und Umsetzung von verkehrlichen Maßnahmen beinhaltet

Welche Gebühren fallen an?

6,00 € pro Unterschriftsbeglaubigung

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis oder Reisepass

 

Ihre Ansprechpartner

Bürgerdienste allgemein - Bürgerbüro

Besuchsadresse: Friederikenstr. 11, 26871 Papenburg
  (Pkw-Zufahrt auch über Parkplatz)
Zentrale Postanschrift: Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg
Rufnummer:  04961 / 82-5500
E-Mail:  buergerbuero@papenburg.de
Servicezeiten: Mo, Di  8:00 Uhr bis 16:30 Uhr durchgehend
  Mi 8:00 bis 12:30 Uhr
  Do 8:00 Uhr bis 18 Uhr durchgehend
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Terminbuchung online: Terminbuchung Bürgerbüro
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