Untersuchungsberechtigungsschein
Rechtsgrundlage
Jugendarbeitsschutzgesetz
Leistungsbeschreibung
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen sich ärztlich untersuchen lassen.
Die Kosten für diese Untersuchung werden nicht von den Krankenkassen getragen, sondern durch den untersuchenden Arzt beim Versorgungsamt eingereicht. Hierfür benötigt der Arzt einen sogenannten Untersuchungsberechtigungsschein.
Was sollte ich noch wissen?
Es sind mehrere Untersuchungen möglich:
- Erstuntersuchungen - vor Eintritt ins Berufsleben
- Erste Nachuntersuchung - vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres.
Weitere Untersuchungen können vom Arzt angeordnet werden, für die Sie ebenfalls einen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten können.
Der Untersuchungsberechtigungsschein ist besonders sorgfältig aufzubewahren.
Ihre Ansprechpartner
Bürgerdienste allgemein - Bürgerbüro
Besuchsadresse: | Friederikenstr. 11, 26871 Papenburg |
(Pkw-Zufahrt auch über Parkplatz) | |
Zentrale Postanschrift: | Hauptkanal rechts 68/69, 26871 Papenburg |
Rufnummer: | 04961 / 82-5500 |
E-Mail: | buergerbuero@papenburg.de |
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Mi 8:00 bis 12:30 Uhr | |
Do 8:00 Uhr bis 18 Uhr durchgehend | |
Fr 8:00 Uhr - 12:30 Uhr | |
Terminbuchung online: | Terminbuchung Bürgerbüro |
Welche Gebühren fallen an?
Die Ausstellung erfolgt gebührenfrei.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis bzw. Kinderreisepass / Kinderausweis