Versteigerergewerbe
Rechtsgrundlage
Gewerbeordnung (GewO)
Versteigererverordnung (VerstV)
Leistungsbeschreibung
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist, dass der Antragsteller die für den Gewerbebetrieb erforderliche Zuverlässigkeit besitzt und geordnete Vermögensverhältnisse nachweist.
Wenn der Sitz des Gewerbebetriebes im Gebiet der Stadt Papenburg liegt und Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, kann Ihnen eine entsprechende Erlaubnis durch die Stadt Papenburg erteilt werden.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Erlaubniserteilung können Gebühren von bis zu 437,00 € erhoben werden.