Kommunale Wärmeplanung
Die Stadt Papenburg ist seit dem 01.01.2024 mit Inkraftreten des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) sowie des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels (Niedersächsisches Klimagesetz – NKlimaG) verpflichtet, bis spätestens zum 31.12.2026 eine strategische Planung zu einer treibhaus-gasneutralen Wärmeversorgung (Kommunale Wärmeplanung) vorzulegen. Zu diesem Zweck hat die Stadt Papenburg den Auftrag zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung an einen externen Dienstleister – die EWE Netz GmbH – vergeben.
Der gesetzlich vorgeschriebene Ablauf der kommunalen Wärmeplanung lässt sich in folgende Phasen gliedern:
- Bestandsanalyse
- Potenzialanalyse
- Aufstellung von Zielszenarien
- Maßnahmenentwicklung
Mit der Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung ist im Frühjahr 2026 zu rechnen. Zu diesem Zeitpunkt wird der kommunale Wärmeplan für die Stadt Papenburg veröffentlicht.
Die kommunale Wärmeplanung selbst hat keine rechtliche Außenwirkung für Gebäudeeigentümer und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten. Die ausgewiesenen Gebiete zeigen lediglich Eignungsgebiete auf.
Für die Heizungsanlagen der Gebäude sind die jeweiligen Eigentümer verantwortlich. Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen diese ab dem 1. Juli 2026 die Wärmeversorgung für neue Heizungen in Bestandsimmobilien aus mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien sicherstellen. Für Neubauten gilt das GEG bereits seit dem 1. Januar 2024.
Für den Wechsel des Heizungssystems gibt es Unterstützungs- und Beratungsangebote beispielsweise von der Verbraucherzentrale. In Papenburg findet die Energieberatung jeden 1. Donnerstag im Monat statt. Hierzu können Sie hier einen Termin vereinbaren:
https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/beratung/beratungsstellen/#1889-papenburg
Fragen uns Antworten zur kommunalen Wärmeplanung:
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/kwp/kwp-liste.html