Bescheide für die Grundbesitzabgaben und die Gewerbesteuer werden versandt

Der Fachdienst Steuern/Abgaben der Stadt Papenburg weist darauf hin, dass die Erst- und Änderungsbescheide für die Grundbesitzabgaben ab dem Veranlagungsjahr 2024 in den kommenden Tagen versandt werden.

Es wird besonders darauf hingewiesen, dass nur die Abgabenpflichtigen einen Bescheid erhalten, bei denen eine erstmalige oder eine geänderte Abgabenfestsetzung ab dem Veranlagungsjahr 2024 vorzunehmen ist. Das betrifft insbesondere die Gebührenpflichtigen im Rahmen der Straßenreinigung.  In diesem Zusammenhang wird auf den Beschluss des Rates der Stadt Papenburg vom 12.10.2023 verwiesen, wonach ab dem 01.01.2024 angepasste Gebührensätze bei den Straßenreinigungsgebühren gelten.

Die im Rahmen der Grundsteuer-Reform durch das Finanzamt festgesetzten und ab dem 01.01.2025 gültigen Grundsteuermessbeträge finden im Jahre 2024 noch keine Anwendung. Hierüber werden durch die Stadt Papenburg gesonderte Abgabenbescheide zum Jahreswechsel 2024/2025 ergehen.

 

Darüber hinaus werden auch die Bescheide für die Vorauszahlungen zur Gewerbesteuer 2024 versandt.

 

Abgabenpflichtige, die der Stadt Papenburg kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden gebeten, die fälligen Beträge rechtzeitig anzuweisen und dabei das jeweilige Kassenzeichen anzugeben.

Der Fachdienst Steuern/Abgaben steht für Rückfragen und Auskünfte vornehmlich telefonisch unter 04961/ 82 5216 und auch per E-Mail unter steuern@papenburg.de zur Verfügung.

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