Die PapenburgCard richtet sich an verschiedene Personengruppen und bietet Vergünstigungen in den Kategorien A und B.
Anspruchsberechtigt sind unter anderem Familien mit zwei oder mehr kindergeldberechtigten Kindern. Kinder über 18 Jahre können auf Antrag berücksichtigt werden, sofern weiterhin ein Anspruch auf Kindergeld besteht.
Darüber hinaus können auch Familien mit einem Kind die PapenburgCard erhalten, wenn besondere Voraussetzungen vorliegen. Hierzu zählen unter anderem Alleinerziehende sowie Familien mit einem schwerbehinderten Kind oder einem schwerbehinderten Elternteil. Die genannten Personengruppen haben Anspruch auf die Vergünstigungen der Kategorie A.
Anspruch besteht außerdem für Empfängerinnen und Empfänger bestimmter Sozialleistungen, darunter Leistungen nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld sowie Kinderzuschlag. Auch Personen und Familien mit geringem Einkommen können die PapenburgCard erhalten. Maßgeblich ist eine Einkommensgrenze von 12.500 Euro pro erwachsener Person jährlich zuzüglich 5.000 Euro je Kind. Die Anspruchsberechtigung ist durch entsprechende Nachweise, in der Regel durch den Steuerbescheid, zu belegen.
Diese Personengruppen können die erweiterten Vergünstigungen der Kategorien A und B in Anspruch nehmen.
Die Vergünstigungen im Überblick
Vergünstigungen der Kategorie A stehen allen Inhaberinnen und Inhabern der PapenburgCard zur Verfügung. Dazu zählen unter anderem:
- 50 Prozent Ermäßigung auf 10er Karten für das Hallen- und Freibad
- Übernahme von Kosten für Ausweise und Urkunden bis zu bestimmten Altersgrenzen
- Nutzung der Papenburger Stadtbuslinie über eine 9er Karte
- Ermäßigung für die Bücherei sowie kulturelle Einrichtungen wie Gut Altenkamp
- freier Eintritt in die Von-Velen-Anlage sowie reduzierte Kosten für Bootsfahrten
- vergünstigte oder kostenfreie Angebote im Bereich Bildung und Freizeit, beispielsweise bei der HÖB
Vergünstigungen der Kategorie B gelten zusätzlich für einkommensschwache Personen. Dazu gehören unter anderem:
- 50 Prozent Ermäßigung bei Kulturveranstaltungen von Papenburg Kultur
- reduzierte Kursgebühren bei Volkshochschule, Kunstschule Zinnober und Musikschule Emsland
- Zuschüsse für Ferienangebote der Stadt Papenburg
Seit dem 1. Juli 2026 ist das Angebot der PapenburgCard um weitere Vergünstigungen erweitert worden.
Vergünstigungen der Kategorie A:
- 50 Prozent Ermäßigung auf den Eintritt in die Maritime Erlebniswelt (MEW)
- 20 Prozent Ermäßigung auf den Eintritt in das Besucherzentrum der Meyer Werft
Vergünstigungen der Kategorie B:
- 20 Prozent Ermäßigung auf alle Veranstaltungen der Papenburg Marketing GmbH sowie auf Veranstaltungen im Güterbahnhof
- 20 Prozent Ermäßigung auf den Eintritt in das Besucherzentrum der Meyer Werft
- 50 Prozent Ermäßigung auf den Eintritt in die Maritime Erlebniswelt (MEW)
Tickets für die Angebote der Papenburg Marketing GmbH sind in der Meyers Mühle oder direkt in der Maritimen Erlebniswelt erhältlich.
Die PapenburgCard wird für die Dauer von einem Jahr ab Ausstellungsdatum gewährt. Voraussetzung ist ein Erstwohnsitz in Papenburg. Mit Aufgabe des Hauptwohnsitzes verliert die Karte ihre Gültigkeit.
„Mit der PapenburgCard schaffen wir ein konkretes und niedrigschwelliges Angebot, das vielen Menschen den Zugang zu Bildung, Kultur und Freizeitangeboten erleichtert“, betont Bürgermeisterin Vanessa Gattung.
Weitere Informationen zur Antragstellung und zu den Leistungen sind bei der Stadt Papenburg unter 04961/825368 sowie online unter dem Stichwort PapenburgCard erhältlich (Link: https://www.papenburg.de/bildung-generationen/papenburg-card ).