Wichtig ist dabei:
- Das Feuer dient der Brauchtumspflege.
- Das Feuer wird von einer ehrenamtlichen Vereinigung oder einer Gemeinschaft eines größeren Ortsbereichs (insbesondere Vereine, Verbände, gesellschaftliche Gruppen oder Ähnliche) organisiert und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung abgebrannt.
- Die Beseitigung von Pflanzen als Abfall darf nicht im Vordergrund für das Feuer stehen.
Weitere Ausführungen und Informationen zu den Bestimmungen zum Thema Osterfeuer sowie die Verordnung über das Abbrennen von Brauchtumsfeuern gibt es auf der städtischen Homepage im Open R@thaus.